Pandemie Bund will am Dienstag Maßnahmen gegen neue Corona-Welle festlegen
Berlin · Die Bundesregierung will bei Beratungen mit den Ländern in der kommenden Woche mögliche Maßnahmen gegen eine neue Corona-Welle im Herbst und Winter festlegen. Laut einem Bericht des Gesundheitsministeriums könnte es insbesondere für Ungeimpfte stärkere Einschränkungen geben.
Die Bundesregierung will bei den Beratungen mit den Ländern in der kommenden Woche mögliche Maßnahmen gegen eine neue größere Corona-Welle im Herbst und Winter festlegen. Die steigenden Infektionszahlen seien „eine Warnung“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch im Berlin. Der Umgang damit solle in der Runde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Dienstag abschließend behandelt werden.
„Unser aller Ziel muss es ja sein, einen weiteren harten Lockdown zu verhindern“, sagte Demmer. Unter anderem mit Basismaßnahmen wie Abstand und Masken hätten es alle in der Hand, den Pandemieverlauf zu beeinflussen. Zu möglichen weiteren Maßnahmen äußerte sie sich nicht. Ein Bericht des Gesundheitsministeriums mit Vorschlägen sei „eine Diskussionsgrundlage“ für die Beratungen der Bund-Länder-Runde.
In dem Bericht heißt es, im Herbst und Winter brauche es weiterhin Maßnahmen, um das Gesundheitswesen vor Überlastung und Gruppen, die noch nicht geimpft werden können, zu schützen. Schutzmaßnahmen könnten wegen der fortgeschrittenen Impfkampagne moderater ausfallen als im vergangenen Herbst und Winter. Genannt wird unter anderem die Notwendigkeit einer weiteren Maskenpflicht „bis ins Frühjahr 2022“ im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel - „für alle, auch für Geimpfte und Genesene“.
Unabhängig von der Inzidenz sollte ab Anfang/Mitte September die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen „generell nur unter Einhaltung der 3G-Regel (3G: geimpft, genesen oder getestet) möglich sein“, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Bericht, der an den Bundestag und die Länder gesandt wurde. Genannt werden etwa Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Veranstaltungen drinnen sowie Großveranstaltungen drinnen und draußen.
Insbesondere für Ungeimpfte könnten abhängig von der Impfquote, der Inzidenz und der Rate schwerer Klinikfälle ab bestimmten Grenzwerten erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden. Dazu zählten insbesondere Kontaktbeschränkungen sowie die Begrenzung der Teilnahme oder der Ausschluss von der Teilnahme nicht geimpfter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie („2G statt 3G“).