Die betreffende Richtlinie 12.1 im Pressekodex empfiehlt, bei der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Täter zu religiösen oder ethnischen Minderheiten nur zu erwähnen, wenn das für das Verständnis des Vorgangs wichtig ist und es einen „begründeten Sachbezug“ zu der Straftat gibt.
Die Kritik daran hat nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln zugenommen. Ein Vorwurf lautet, die Richtlinie helfe für konkrete Entscheidungen im Redaktionsalltag wenig weiter.