Kongress diskutiert über Kondompflicht und Flatrate-Sex

Hamburg (dpa) - Prostituierte und Experten aus ganz Deutschland treffen sich heute in Hamburg zum Sexarbeits-Kongress. Im Mittelpunkt steht das geplante Prostituiertenschutzgesetz.

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Erwartet werden rund 300 Teilnehmer, darunter Vertreter von Gesundheitsämtern und Polizei, Fachberatungsstellen und Wissenschaftler.

Der Entwurf für das Prostituiertenschutzgesetz soll Ende März im Bundeskabinett beraten werden. Die schwarz-rote Koalition hatte sich nach langem Ringen auf Eckpunkte geeinigt. Vorgesehen sind unter anderem eine Kondompflicht und das Verbot von sogenannten Flatrate-Angeboten.

Die Betreiber von Prostitutionsbetrieben benötigen demnach künftig eine staatliche Genehmigung und müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. So soll verhindert werden, dass ein vorbestrafter Menschenhändler ein Bordell führt.

Die Prostituierten sollen sich zudem künftig beraten lassen und einmal im Jahr zum Gesundheitsamt. Zudem müssen sie sich im Zwei-Jahres-Rhythmus bei einer Behörde anmelden, die in der Lage sein soll, mit Inaugenscheinnahme und Gesprächen zu erkennen, ob Hinweise auf Fremdbestimmung vorliegen. Für 18- bis 21-Jährige gelten kürzere Intervalle. Das Gesetz soll im Juli 2017 in Kraft treten.

Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht droht Prostituierten ein Bußgeld von maximal 1000 Euro. Mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld müssen Bordellbetreiber rechnen, wenn sie gegen ihre gesetzlichen Auflagen verstoßen und auch Freier, die sich nicht an die Kondompflicht halten. Eine Kondompflicht gibt es bereits in Bayern, im Saarland ist sie zumindest schon Vorschrift.

Umstritten sind besonders die Anmelde- und Beratungspflicht. Gegen die Pläne regt sich Widerstand bei Prostituierten und Verbänden wie der Aids-Hilfe, der Diakonie und dem Deutschen Juristinnenbund.