Vorschlag aus Bundesländern Rundfunkbeitrag könnte an Preissteigerung gekoppelt werden
Berlin (dpa) - Die Höhe des Rundfunkbeitrags könnte sich künftig möglicherweise an der Inflationsrate orientieren. Dieser Vorschlag ist Gegenstand einer Vorlage, die in der kommenden Woche bei der Konferenz der Ministerpräsidenten in Berlin beraten werden soll.
Das berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Hinter dem Vorstoß stehen laut NOZ die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Man wolle eine Finanzstruktur, „die den Anstalten den Raum gibt, ihren Programmauftrag im Rahmen eines festen Budgets erfüllen zu können“, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) der Zeitung. „Für uns gehört dazu eine Budgetentwicklung anhand der Inflationsrate.“
Man wolle einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sagte Günther weiter. „Allerdings sind Radio und Fernsehen heute nicht mehr die einzigen Verbreitungswege. Deshalb müssen wir neu denken: Wir brauchen einen flexibleren Auftrag, der auf Inhalten beruht, weg von der Betrachtung der Verbreitungswege.“
Heinz Fischer-Heidelberger, der Vorsitzende der unabhängigen Experten-Kommission KEF, sieht die Vorschläge der sechs Bundesländer kritisch: „Ein tragendes Prinzip der Freiheit von Rundfunk und Fernsehen ist, dass die Politik das Programm nicht durch Geld steuern darf“, teilte er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Auf Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts wurde die KEF eingerichtet, um gerade die Staatsferne sicherzustellen. Ich kann nicht erkennen, dass der aktuell diskutierte Vorschlag diesem Grundsatz Rechnung trägt.“
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten macht den Länderchefs jeweils vor Ende der aktuellen Beitragsperiode einen Vorschlag zur neuen Höhe des Rundfunkbeitrags. Bis 2020 ist er auf 17,50 Euro im Monat pro Haushalt festgelegt.
Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm teilte dazu mit: „Wir werden den Vorschlag der Länderarbeitsgruppe beurteilen, wenn er uns vorliegt.“ Grundsätzlich sei eine Budgetierung sinnvoll, wenn sie Anreiz zu wirtschaftlichem Handeln setze, indem Geld, das an einer Stelle eingespart werde, an anderer Stelle investiert werden könnte. Selbstverständlich ist, dass bei jeder konkreten Ausgestaltung eines Indexierungsmodells die verfassungsrechtlichen Vorgaben einer auftragsgemäßen Finanzierung beachtet werden müssen“, betonte Wilhelm. „Indexierung für sich genommen ist eine Möglichkeit, die funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt.“
Ganz neu ist der Vorschlag der sechs Länder nicht. Schon die damalige ARD-Vorsitzende und MDR-Intendantin Karola Wille hatte im Herbst 2016 angeregt, über die Höhe des Rundfunkbeitrags nicht wie bisher alle vier Jahre neu zu entscheiden, weil die Sender eine längere Planungsperspektive brauchten. Auch sie brachte als Alternative ein Indexmodell ins Gespräch.
Nach NOZ-Angaben deutet sich unter den Ministerpräsidenten eine Zustimmung für die Initiative der sechs Länder an. ARD, ZDF und Deutschlandradio bekommen aus dem Rundfunkbeitrag jährlich rund acht Milliarden Euro.