Zickenstreit um Hündin vorbei - Gericht klärt Frauchen-Frage
Was haben sie sich gezankt - um ein Hündchen! Die TV-Sternchen Gisele Oppermann (verhindertes „Topmodel“) und Sabrina Lange („Big Brother“). Jetzt entschied ein Amtsrichter, wer das Frauchen ist.
Olpe (dpa). Der obskure Zickenkrieg zweier TV-Sternchen um eine Hündin ist - zumindest vorläufig - ausgefochten. Das Amtsgericht im sauerländischen Olpe sprach das Tier am Dienstag der Ex-Kandidatin von „Germany's next Topmodel“, Gisele Oppermann, zu (Az. 25 C 87/11). Auch Ex-„Big Brother“-Teilnehmerin Sabrina Lange (42) hatte Besitzansprüche auf die fünf Jahre alte Hündin „Sunny“ angemeldet.
Ursprünglich hatte „Sunny“ ohnehin Oppermann gehört. Nach einem Autounfall der Ex-„Topmodel“-Kandidatin war die Hündin aber zunächst in einem Tierheim und später bei Lange gelandet. Die „Big Brother“-Diva hielt Oppermann für zu labil, um sich weiter um „Sunny“ zu kümmern - denn der Unfall am Biggesee sei ein Selbstmordversuch gewesen, hatte Lange argumentiert.
Kurz zuvor hätte Oppermann den Hund aus dem Auto geschmissen. Lange nahm den Labrador-Mischling daraufhin zu sich, angeblich mit Erlaubnis von Oppermann. Die war aber stinksauer: „Ich will meinen Hund zurück“, hatte die 23-Jährige im Prozess gewettert. „Sie soll sich doch einen eigenen holen.“
Das muss sie nun wohl auch. Das verhinderte „Topmodel“ hat sich ihren Hund in der Schlammschlacht vor dem Provinz-Gericht erfolgreich zurückerkämpft. Was noch dazu kommt: Eine Berufung gegen das Urteil ist einem Gerichtssprecher zufolge wenig aussichtsreich, weil der Wert des Tieres zu gering ist. „Im Normalfall muss der Streitwert mehr als 600 Euro betragen“, sagte der Sprecher.
Lange will sich trotzdem - über einen Anwalt - weiter um „Sunny“ zanken: „Ich werde nicht zulassen, dass Frau Oppermann das Tier in ihre Hände bekommt.“ Ohnehin dürften die beiden Damen sich nicht zum letzten Mal vor Gericht gesehen haben.
Bei einem früheren Versuch Oppermanns, ihre Hündin zurückzubekommen, sollen Fäuste geflogen sein. Deshalb läuft bei der Staatsanwaltschaft Siegen ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen „Sunnys“ altes und neues Frauchen.