Gift in Apfelschorle: Aldi-Erpresser verurteilt
Essen (dpa) - Lösungsmittel in der Apfelschorle, Essigsäure im Mundwasser: Ein 66-jähriger Aldi-Erpresser ist am Freitag vom Essener Landgericht zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte im vergangenen Jahr 800 000 Euro vom Discounter-Konzern Aldi-Nord gefordert.
Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hatte er damit begonnen, in einer Bremer Filiale vergiftete Lebensmittel zu platzieren und Kosmetik-Artikel unbrauchbar zu machen. Außerdem zerstörte er Kleidungsstücke mit Schwefelsäure. Sein Motiv: Geldprobleme. Verletzt wurde niemand.
Der selbstständige Stahlbau-Konstrukteur hatte nach eigenen Angaben kaum noch Aufträge erhalten. Die Erpressungs-Idee kam ihm nach einem Bericht im Fernsehen. „Ich habe das dann weitergesponnen“, sagte er den Richtern. In fast 20 Drohbriefen hatte er zwischen März und September 2010 mit der Vergiftung von Lebensmitteln gedroht und seine Pläne auch gleich in die Tat umgesetzt. In einem Erpresserschreiben heißt es:„Es besteht absolute Lebensgefahr für Sie und Ihre Kunden.“
Vor Gericht beteuerte der 66-Jährige jedoch, dass seiner Meinung nach keine direkte Gefahr bestanden habe. Füllmenge, Färbung und Geruch seien eindeutige Hinweise darauf gewesen, dass mit den Produkten irgendetwas nicht stimmte.„Da hätte sich sicherlich kein Kunde dran vergriffen.“ Staatsanwalt Thomas Holz sah das jedoch anders. Vor allem für Kinder und sehbehinderte Kunden sei die mit Lösungsmitteln versetzte Apfelschorle durchaus gefährlich gewesen. „In einem hastigen Moment, im Sommer, schluckt man das schnell herunter.“
Die Geldübergabe sollte in Form einer Schnitzeljagd erfolgen, die von einem Autobahnrastplatz aus über die Parkplätze mehrerer Möbelhäuser bis zu einem Ärztehaus führte. Die Übergabe scheiterte jedoch, da sich der Angeklagte beobachtet fühlte. Fakt ist: Über hundert Polizeibeamten hatten den Erpresser, der sich „Koslowski“ nannte, damals gejagt. Die Kontaktaufnahme lief über Zeitungs-Inserate. Am Ende half den Beamten jedoch ein Zufall. Nach einem Kreditbetrug war der Computer des 66-Jährigen beschlagnahmt worden. Auf der Festplatte befanden sich die Erpresserbriefe.
Im Prozess hat der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich entschuldigt. Mit dem Urteil blieben die Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die fünfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte.