"Heiligabendmorde": Verteidiger will Freispruch für den Angeklagten

Im Prozess um einen brutalen Doppelmord an einem älteren Geschwisterpaar pochen die Verteidiger auf Freispruch: Ein Sonderling zu sein und erklärbare DNA-Spuren am Tatort reichten nicht für eine Verurteilung.

Foto: Peter Steffen

Bielefeld. Im Verfahren um den brutalen Doppelmord an Heiligabend 2013 in Gütersloh fordert die Verteidigung einen Freispruch für den 29 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit je elf Messerstichen eine 74-jährige Ärztin und ihren drei Jahre älteren Bruder in ihrer Villa heimtückisch niedergestochen zu haben. Der Angeklagte aus Verl bestritt in seinem Schlusswort die Vorwürfe. „Ich bin keiner ihrer Kunden“, sagte er am Mittwoch an die Strafkammer des Landgerichts Bielefeld gerichtet.

In ihren Plädoyers warfen die Anwälte der Staatsanwaltschaft vor, sich bei den Ermittlungen zu früh auf ihren Mandanten festgelegt zu haben. Es fehle sowohl an eindeutigen Beweisen als auch an einem Motiv des Angeklagten. Er hatte das befreundete Geschwisterpaar nach eigener Aussage an Heiligabend besucht und eine Flasche Wein vorbeigebracht. DNA-Spuren, etwa an der Weinflasche und an den Opfern, seien somit kein brauchbares Indiz für seine Beteiligung an der Tat. Anfang Februar hatte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

Der Ermittler stützt sich neben den DNA-Spuren auch auf das verdächtige Verhalten des Angeklagten während der Ermittlungen. So hatte er über seine Verbindung zu den Opfern und seinen Besuch in der Villa wochenlang geschwiegen - auch als er als Zeuge im Umfeld vernommen wurde. Seine Verteidiger erklärten dies am Mittwoch mit seinem zurückhaltenden Wesen und dem „natürlichen Reflex“, einer Verdächtigung aus dem Weg gehen zu wollen. Sie beschrieben ihn als Einzelgänger mit speziellem Faible für Esoterik. Auch im Prozess waren etwa sein Verzicht auf Sex, seine asketische Lebensweise und ein ausgeprägtes Interesse an Heilkunde und sonderlichen esoterischen Lehren Thema gewesen. „Letztlich sind all diese Skurrilitäten nichts, was einen zum Mörder macht“, betonte sein Anwalt.

Das Urteil soll am 26. Februar fallen.