Höchststrafe für Mord mit Horrormaske

Bielefeld (dpa) - Im Bielefelder Prozess um einen Mord mit Horrormaske hat das Landgericht den 19 Jahre alten Angeklagten zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt.

Der junge Mann habe seine 82 Jahre alte Vermieterin im März heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mit 40 Messerstichen getötet, urteilten die Richter am Mittwoch. Dabei habe er eine Horrormaske getragen, die später zusammen mit einem Messer in seiner Wohnung gefunden wurde. Daran war Blut des Opfers. Gutachter hätten ihm Unreife bescheinigt, darum greife das Jugendstrafrecht.

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Sein Verteidiger kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.