Prozess um Mord mit Horrormaske eröffnet
Bielefeld (dpa) - Aus reiner Mordlust und mit einer gruseligen Serienkiller-Maske soll ein 19-Jähriger seine 82 Jahre alte Vermieterin erstochen haben. Der junge Mann habe mehr als 40 mal am Abend des 29. März auf die Frau eingestochen, sagte Staatsanwalt Veit Walter vor dem Bielefelder Landgericht.
Die Frau wurde schwer am Oberkörper verletzt und verblutete in ihrer Wohnung. Der Mann hatte an dem Abend den Notarzt gerufen. Er habe die alte Frau verletzt in ihrer Wohnung gefunden und Erste Hilfe geleistet, sagte er der Polizei. Daher stammten auch die Blutflecken an seiner Kleidung. An dieser Version werde sein Mandant festhalten, sagte Anwalt Andreas Chlosta am Rande der Verhandlung. „Man weiß nicht, warum er das getan haben sollte.“ Am kommenden Mittwoch wolle Fabian K. eine persönliche Erklärung abgeben.
Die Ermittler schöpften damals trotz der Aussage des Mannes rasch Verdacht und fanden später in dessen Wohnung die Maske „Justin, der Serienkiller“ und ein Messer. An beiden Gegenständen fanden sich Blutspuren des Opfers. Ein Gutachter stellte fest, dass nicht alle Blutflecken auf der Kleidung des Mannes durch Erste Hilfe erklärt werden könnten. Ein weiteres Gutachten bescheinigt dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Er sitzt seit dem 19. April in Untersuchungshaft.
Unklar ist das Motiv. In der Vernehmung hatte der Mann ausgesagt, er habe an dem Abend einen Horrorfilm gesehen. Staatsanwalt Walter sagte, Fabian K., der bis zur Festnahme Bundesfreiwilligendienst leistete, habe aus Mordlust getötet. Er habe einen Menschen in Todesangst versetzen und sterben sehen wollen. Der Richter Christoph Meiring erteilte den rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Motiven in Betracht komme.
Das Gericht muss auch entscheiden, ob nach Jugendrecht oder Erwachsenenrecht geurteilt wird. Als Heranwachsender, also bis 21 Jahre, gibt der Entwicklungsstand des Angeklagten den Ausschlag. Nach Jugendrecht müsste er mit einer Höchststrafe von zehn Jahren rechnen. Das Erwachsenenstrafrecht sieht bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.