Hoffnung für rauchenden Mieter in zweiter Instanz

Düsseldorf (dpa) - Zigarettengestank im Treppenhaus - dem Mieter Friedhelm Adolfs (75) brachte das die Kündigung seiner Düsseldorfer Parterrewohnung ein. Das Amtsgericht gab dem Hauseigentümer noch Recht, die zweite Instanz machte nun aber dem Raucher Hoffnung.

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Die Kündigung sei wohl aus formalen Gründen unwirksam, erklärte das Landgericht am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung.

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Mit dem Kündigungsgrund, nach dem von der Wohnung des passionierten Rauchers eine unerträgliche Geruchsbelästigung ausgehe, befasste sich das Gericht nicht. Auch grundsätzliche Fragen wie die Rechte von Rauchern oder Nichtrauchern spielten keine Rolle. Das Urteil soll im März gesprochen werden.

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In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht noch den Rauswurf des Rentners aus der von ihm seit 40 Jahren bewohnten Zwei-Zimmer-Wohnung bestätigt, da er seine verqualmte Wohnung in das Treppenhaus lüfte. Das Urteil hatte Raucher in der ganzen Republik aufgeschreckt.

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Auch am Donnerstag wurde Adolfs von einem Tross bekennender Raucher begleitet. Einige trugen kleine Sticker mit der Aufschrift „Wir sind Helmut“ und einem Bild des als Raucher bekannten Altbundeskanzlers Helmut Schmidt.

„Zwischen Abmahnung und Kündigung verging mehr als ein Jahr“, stellte der Vorsitzende Richter der 21. Zivilkammer fest. Diese Zeitspanne sei zu groß. Damit seien nach Auffassung der Kammer die fristlose und die fristgemäße Kündigung unwirksam. Mit dieser Einschätzung bezog sich das Gericht überraschend auf einen Aspekt, der zuvor in dem Verfahren um Kündigung wegen Tabakqualms keine Rolle gespielt hatte.

Die Vermieterin, für die der heute 75-Jährige lange als Hausmeister arbeitete, hatte erklärt, dass der Rentner seit dem Tod seiner Frau seine Wohnung nicht über die Fenster, sondern über das Treppenhaus lüfte. Über die unerträgliche Geruchsbelästigung hätten sich andere Mieter beklagt und auch mit Auszug gedroht.

Der Anwalt des rauchenden Mieters, Martin Lauppe-Assmann, war sich nach der Verhandlung sicher, dass sein Mandant die Berufung gewinnen werde. „Die eigentliche Kernfrage hat das Gericht nicht zum Hauptthema gemacht“, sagte er. Es bestehe die Gefahr, dass nach einem Erfolg im Berufungsverfahren erneut eine Kündigung der Wohnung ausgesprochen werde.