Besondere Schwere der Schuld Hohe Haftstrafen nach Mord an 18-jähriger Maria aus Usedom

Stralsund · Auf der Urlaubsinsel Usedom wird eine schwangere junge Frau umgebracht - aus reiner Mordlust. Das Verbrechen sorgte für Entsetzen. Die Strafen, die das Landgericht Stralsund nun verhängte, fielen hoch aus.

Der 19-jährige Angeklagte (l) und der 21-jährige Angeklagte (3.v.l) stehen im Saal im Landgericht neben ihren Anwälten.

Foto: dpa/Stefan Sauer

Für den grausamen Mord an der 18-jährigen Maria aus Zinnowitz hat das Landgericht Stralsund für den 19 Jahre alten Haupttäter die Unterbringung im Maßregelvollzug in einer Psychiatrie angeordnet. Zusätzlich wurde er zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Dieses Strafmaß bedeutet nach Angaben des Gerichts automatisch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der andere Täter, ein 21 Jahre alter Mann, erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Auch bei ihm stellte das Gericht am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Laut Gericht wollten die beiden Täter einen Menschen sterben sehen. Sie suchten sich dafür die im dritten Monat schwangere Maria aus, mit der sie befreundet waren. „Es gab nicht den geringsten Anlass dafür, Wut oder Rachegedanken zu hegen“, sagte die Richterin. Der Tod des Fötus wurde als Schwangerschaftsabbruch gewertet und floss in das Strafmaß mit ein. „Wieder gutzumachen ist der Tod Marias unter keinen Umständen“ betonte das Gericht.

Maria wohnte alleine. Es sei einfacher gewesen, das Mordvorhaben umzusetzen als bei einem anderen jungen Mann in der Clique, der ebenfalls in ihrem Visier stand, hatte der 19-Jährige im Prozess ausgesagt.

Das Gericht stellte in seiner Begründung fest, dass die Täter gemeinsam den schon lange gehegten Mordplan gefasst hatten. Sie hätten sich die Messer und Ersatzkleidung besorgt, um diese später gegen die mit Blut beschmierte auszutauschen. Unter einem Vorwand waren sie in die Wohnung Marias gegangen. Dort habe der Haupttäter aus dem Hinterhalt seinem Opfer einen heftigen Stich in den Hals versetzt.

Sie hätten wohl nicht damit gerechnet, dass sich Maria nach dieser Verletzung noch wehren konnte, betonte die Richterin. Dann habe er sich auf die am Boden liegende Frau gesetzt und ihr zahlreiche weitere Stiche am Kopf und Hals zugefügt, während der Mittäter ihre Beine festgehalten habe. Der 21 Jahre alte Mann hatte dies allerdings bestritten. Vier Wochen nach der Tat waren die beiden Männer festgenommen worden.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Jüngeren eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und eine extrem hohe Gefährlichkeit attestiert. Bei ihm sei ein völliger Mangel an Empathie festzustellen, sagte der Psychiater. Er sei extrem aggressiv und impulsiv. „Das sind Leute, um die man sich Sorgen machen muss.“ Der Täter hatte auch angekündigt, eine solche Tat wiederholen zu wollen.

Das Gericht folgte dem Gutachter in dieser Einschätzung. Im Maßregelvollzug würden Therapieversuche unternommen. Es sei nicht zu erwarten, dass sich beim 19-Jährigen unbehandelt etwas ändert. Experten gehen bei ihm von einer sehr langen Zeit in der Psychiatrie aus. Die verhängte zwölfjährige Jugendstrafe wird mit der Zeit in Psychiatrie teilweise verrechnet.

Die Gutachterin des 21 Jahre alten Angeklagten hatte bei diesem dagegen keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder eingeschränkte Steuerungsfähigkeit festgestellt.

Die Mutter Marias zeigte sich mit den Strafen ebenso zufrieden wie der Anwalt des Haupttäters. Der Verteidiger des 21-Jährigen, der in seinem Plädoyer eine Bestrafung nur wegen Beihilfe geforderte hatte, sagte, dass er mit seinem Mandanten eine Revision prüfen wolle.

(dpa)