Hundesteuer soll vor Gericht

Ein deutscher Anwalt zieht vor den Gerichtshof für Menschenrechte. Die Abgabe sei Willkür.

Straßburg. Jahr für Jahr spült die Hundesteuer beachtliche Summen in die Kassen der deutschen Gemeinden und Städte. Im Jahr 2010 waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 258 Millionen Euro. Anwalt Elmar Vitt aus Niedersachsen, Herrchen des Yorkshire-Terriers Sir Monti, läuft dagegen Sturm. Diese Abgabe sei ein Relikt aus dem Mittelalter, er hält sie für ungerecht. Denn Katzen, Pferde und Hamster sind steuerfrei. Andere Länder in Europa wie Frankreich und Spanien hätten die Hundesteuer längst abgeschafft.

In Deutschland wurde die Abgabe im 19. Jahrhundert zu einer „Luxussteuer“. Wer sich einen Hund leisten konnte, der kein Nutztier sei, so das Argument des Staates, der habe genug Geld, um einen Sonderbeitrag für die Allgemeinheit zu zahlen. „40 Euro für den Hund bringen mich nicht um. Aber dass der Staat das ungestraft mit der glatten Lüge, dies sei ein berechtigter Anspruch der Allgemeinheit für meinen angeblichen Luxus tun kann, das kann kein zivilisierter Mensch akzeptieren“, sagt Vitt.

Der Anwalt ist sehr aktiv. Er hat fast 80 000 Unterschriften gesammelt und zieht jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), um die Hundesteuer zu kippen. Dabei beruft er sich auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf Artikel 8, der Schutz vor staatlichen Eingriffen in das Privatleben garantiert.

Die Steuer kann je nach Gemeinde mehr als 150 Euro pro Jahr ausmachen, und sei daher, so Vitt, für die mehr als fünf Millionen Hundebesitzer im Land eine Zumutung. Wenn das Geld wenigstens für die Straßenreinigung eingesetzt würde — doch so ist es nicht, was Vitt immer wieder betont. Die Gemeinden können damit finanzieren, was sie wollen.

Über Vitts Erfolgschancen in Straßburg lässt sich kaum spekulieren, auch wenn der Anwalt mit vielen Argumenten gut gewappnet ist. Er gibt selbst zu, dass das Thema seiner Klage „exotisch“ anmuten könnte. Beim EGMR gilt das Diskriminierungsverbot häufig für Väter, die ihre Kinder nicht sehen dürfen oder für Homosexuelle, die von Behörden benachteiligt werden.

Der Gerichtshof könnte sich auf die Position des Bundesverfassungsgerichts zurückziehen und die Klage abweisen. Hinzu kommen jüngste Rüffel aus London, wo scharf gegen Straßburg geschossen und dem EGMR Einmischung in innere Angelegenheiten vorgeworfen wurde. Das ist in der Tat ein heikler Punkt. Der Gerichtshof will die Regierungen nicht unbedingt gegen sich aufbringen. Man kann sich den Unmut deutscher Politiker lebhaft vorstellen, sollte die Hundesteuer gekippt werden.

Wie auch immer: Herrchen Vitt wird einen langen Atem brauchen. Die Beschwerde muss erst einmal akzeptiert werden. Bis zu einem Urteil können Monate oder Jahre vergehen. Hoffentlich noch zu Lebzeiten von Sir Monti.