Landgericht Medebach Hungertod eines Zweijährigen - Prozess ans Schwurgericht verwiesen

Medebach (dpa). Der Prozess um den Hungertod eines zweijährigen Jungen aus dem Sauerland wird vor einem Landgericht neu aufgerollt. Der Amtsrichter aus Medebach, vor dem sich die 38 Jahre alte Mutter des Jungen wegen fahrlässiger Tötung verantworten musste, hat das Verfahren nach einer umfangreichen Beweisaufnahme am Dienstag an die große Strafkammer des Landgerichts in Arnsberg verwiesen.

Die Angeklagte Tanja S. sitzt mit ihrem Anwalt Dieter Bräuer vor der Verhandlung im Amtsgericht Medebach. Der tragische Tod eines zweijährigen Jungen aus dem sauerländischen Winterberg wird vom Amtsgericht in Medebach aufgearbeitet.

Foto: Jörg Taron

Nach Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen und Gutachtern gebe es hinreichenden Tatverdacht, dass die Frau sich einer „vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge“ schuldig gemacht habe, begründete Amtsrichter Ralf Fischer seine Entscheidung. „Das Kind ist verhungert und verdurstet.“ Für solche Fälle sei eine Schwurgerichtskammer zuständig.

Der zweijährige Junge aus Winterberg starb im Februar 2014, seine neun Monate alte Schwester konnte von Ärzten gerettet werden. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die neunfache Mutter den lebensbedrohlichen Zustand ihrer Kinder aus Überforderung nicht mitbekommen hatte.

Nach der Beweisaufnahme sei klar, dass die Frau die Kinder „mindestens zwei Monate lang nicht ausreichend mit Nahrung versorgt“ habe, sagte Fischer. Dabei habe sie billigend in Kauf genommen, dass ihre Kinder leiden. Einen Tötungsvorsatz könne man ihr allerdings nicht unterstellen.