Nach Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen und Gutachtern gebe es hinreichenden Tatverdacht, dass die Frau sich einer „vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge“ schuldig gemacht habe, begründete Amtsrichter Ralf Fischer seine Entscheidung. „Das Kind ist verhungert und verdurstet.“ Für solche Fälle sei eine Schwurgerichtskammer zuständig.
Der zweijährige Junge aus Winterberg starb im Februar 2014, seine neun Monate alte Schwester konnte von Ärzten gerettet werden. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die neunfache Mutter den lebensbedrohlichen Zustand ihrer Kinder aus Überforderung nicht mitbekommen hatte.
Nach der Beweisaufnahme sei klar, dass die Frau die Kinder „mindestens zwei Monate lang nicht ausreichend mit Nahrung versorgt“ habe, sagte Fischer. Dabei habe sie billigend in Kauf genommen, dass ihre Kinder leiden. Einen Tötungsvorsatz könne man ihr allerdings nicht unterstellen.