Ungewohntes Terrain Influencerin Pamela Reif muss sich vor Gericht verantworten
Karlsruhe · Vor allem junge Menschen nutzen soziale Medien, um Vorbildern zu folgen. Wenn Influencer auf Produkte oder Marken hinweisen, kann das Werbung sein und muss gekennzeichnet werden. Vor dem Landgericht Karlsruhe geht es um den Auftritt von Pamela Reif.
Pamela Reif ist für viele junge Leute ein Star auf Instagram. Aber statt ihre mehr als vier Millionen Follower mit Fotos der neuesten Mode oder Tipps zur Fitness zu versorgen, sitzt sie an diesem kalten Donnerstag im Landgericht Karlsruhe und verteidigt sich gegen den Vorwurf der Schleichwerbung. Die 22 Jahre alte Karlsruherin vertritt den klaren Standpunkt, dass nur Werbung sei, wofür sie Geld bekomme. Alles andere müsse sie auch nicht entsprechend kennzeichnen. Der Verband Sozialer Wettbewerb mit Sitz in Berlin sieht das anders und erwirkte eine Unterlassungsverfügung, über die nun vor der Kammer für Handelssachen verhandelt wurde.
Der Vorsitzende Richter sagte, beim Instagram-Auftritt einer so bekannten Person wie Reif sei zwischen geschäftlich und privat kaum zu unterscheiden. Das sei ähnlich wie bei der Bundeskanzlerin, die sich nicht auf den Marktplatz stellen und etwas sagen könne, um hinterher zu betonen, es sei privat gewesen. „Wer sich entscheidet, mit Instagram Geld zu verdienen, dem ist die Möglichkeit genommen, dort privat unterwegs zu sein“, sagte der Richter. Instagram sei kein unschuldiges Medium mehr, dort würden Milliardenumsätze gemacht. Allerdings sollten Influencer (Meinungsmacher) auch nicht die Konsequenz ziehen, künftig alles, was sie veröffentlichen, als Werbung zu kennzeichnen. Eine Entscheidung soll es am 21. März geben.
Reif ist nicht die einzige Influencerin, die wegen möglicherweise fehlender Werbekennzeichnungen vor Gericht steht. In München beginnt ein entsprechendes Zivilverfahren unter Beteiligung von Cathy Hummels im Februar. Gerade urteilte das Berliner Kammergericht im Fall der Influencerin Vreni Frost, dass Links auf die Instagramseiten von Unternehmen als Werbung gekennzeichnet werden müssen, es sei denn die Posts seien ein grundrechtlich geschützter redaktioneller Beitrag. (Urteil vom 8. Januar 2019, Aktenzeichen 5 U 83/18)
Wahrscheinlich wird sich bald auch der Bundesgerichtshof mit der Frage von Werbung in sozialen Medien befassen. Noch fehlt ein Grundsatzurteil zu diesem Thema. 2014 hatten die Karlsruher Richter entschieden - allerdings im Fall eines Printmediums - , dass der Zusatz „sponsored by“ kein Ersatz für die Kennzeichnung einer Werbung als „Anzeige“ ist. (Urteil vom 6. Februar 2014, Aktenzeichen I ZR 2/11)
Influencer kann wörtlich mit Beeinflusser übersetzt werden. Tatsächlich sind es Menschen, die in sozialen Medien wie Instagram, Facebook oder Youtube eine große Zahl von Freunden oder Followern haben und bei bestimmten Themen eine Meinungsführerschaft und Vorbildfunktion einnehmen.
Grundlage der Unterlassungsverfügungen ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. In Paragraf 5a, Absatz 6 heißt es: „Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte.“
Reif gehört inzwischen zur Spitzengruppe der Influencer in Deutschland, kommt aber an die höchsten Followerzahlen bei Instagram nicht heran. Zu den Spitzenreitern gehören die die Fußballweltmeister Toni Kroos mit mehr als 20 Millionen Anhängern und Bastian Schweinsteiger, der auf mehr als 9 Millionen kommt. Unter den Influencerinnen haben mit mehr als 14 Millionen Followern die Stuttgarter Zwillinge Lisa und Lena in Deutschland die Nase vorn.