Der 53 Jahre alte Vorruheständler soll zu einem Internet-Beitrag zur Sauberkeit in einem Flüchtlingsheim sinngemäß geschrieben haben, die Verfasserin solle bei der nächsten Putz-Aktion ein bisschen mehr Reinigungsbenzin und ein paar Feuerzeuge mitnehmen - mit einem Smiley dahinter. Wegen der erkennbaren Ironie habe die Kammer keine ernsthafte Aufforderung zur Gewaltanwendung gesehen, sagte Gerichtssprecher Daniel Kurth. Auch die Staatsanwaltschaft hatte demnach Freispruch gefordert.
In einem zweiten Fall ging es um eine abfällige Äußerung über die Grünen-Politikerin Renate Künast, die das Gericht als politische Meinungsäußerung für zulässig erachtete. dpa