Porno-Girl klagt gegen Bayern Ist erotisches Chatten Tele-Arbeit?
München (dpa) - Eine junge Frau zieht sich vor der Webcam aus, verdient mit erotischen Chat-Gesprächen ihr Geld - und hat damit nicht nur viele Nachbarn, sondern auch die Behörden gegen sich.
Vor dem Verwaltungsgericht München klagt die 24-Jährige nun gegen den Freistaat Bayern, weil das Landratsamt Mühldorf am Inn ihr die Einrichtung eines „Darstellungs- und Schaustellerzimmers“ in ihrem Wohnhaus sowie die gewerbliche Nutzung des Hauses untersagt hat. Das Urteil wird nach der mündlichen Verhandlung vom Mittwoch erst am Donnerstag bekanntgegeben, eine Tendenz hat das Gericht aber schon ausgesprochen.
Der Streit erhitzt die Gemüter im oberbayerischen Ampfing, einer 6000-Einwohner-Gemeinde, wo „Natalie Hot“ - so der Künstlername der Frau - mit ihrem Ehemann und einer weiteren Darstellerin in einem Einfamilienhaus lebt. Weil dort laut Bebauungsplan nur Wohnen erlaubt ist, hatte die Frau einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, den das Landratsamt per offiziellem Bescheid ablehnte. Zugleich verbot ihr die Behörde unter Androhung eines Zwangsgeldes von 2000 Euro, in dem Haus eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben.
Dagegen hat „Natalie Hot“ nun geklagt und argumentiert, ihre Arbeit sei mit Tele-Arbeit oder Home-Office vergleichbar und benötige daher keine Gewerbegenehmigung. Das Gericht sieht das offenbar anders. Die Vorsitzende Richterin Andrea Breit sagte, eine Diskussion der Kammermitglieder habe ergeben, „dass wir in Richtung einer sonstigen gewerblichen Tätigkeit tendieren und das Ganze nicht mehr als vom Wohnen mitumfasst betrachten“. Offen blieb, ob die Darstellerin in einem gewissen Umfang dennoch weiterarbeiten kann. Das Urteil wird den Prozessbeteiligten am Donnerstag zugänglich gemacht.