Ja-Wort unter Palmen - Was beim Heiraten in der Ferne gilt

Berlin (dpa/tmn) — Ein Mann und eine Frau, barfuß im Sand vor der untergehenden Sonne: So sieht für viele Paare der Traum von einer Hochzeit an einem fernen Urlaubsort aus.

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„Mauritius, Seychellen, Sansibar: Das sind beliebte Ziele unserer Paare“, sagt Marion Klee, Inhaberin von Honeymoon Highlights, einem Reiseveranstalter in Düsseldorf. Sie und ihr Team sind seit fast 20 Jahren auf Trauungen im Ausland spezialisiert. Auch Schottland, Italien, Griechenland sind Ziele, an die es deutsche Paare zieht, um den Bund fürs Leben zu schließen.

Ganz wichtig ist, die Bestimmungen in dem Land zu kennen, in dem man heiraten will. Sind die rechtlichen Vorgaben erfüllt, ist die Ehe in der Regel auch in Deutschland wirksam. „Ich muss ledig sein, voll geschäftsfähig und das Mindestalter haben“, sagt Standesbeamter Gerhard Bangert, Studienleiter der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf. Gültig sei, was im jeweiligen Land gilt: Wer sich in Las Vegas in einer Wedding Chapel von einem Elvis-Imitator trauen lässt, ist genauso legal verheiratet wie jemand, der in Spanien vor einen katholischen Priester tritt. Denn beides ist im jeweiligen Land eine anerkannte Eheschließung.

Wie, wo und mit wem geheiratet wird, das ist Sache der Brautleute. Und darüber sollten sie sich im Vorfeld verständigt haben, rät Marion Klee. „Man muss sich schlüssig sein, was man will: Ob man alleine fährt oder Gäste mitnimmt, ob man ein Geheimnis aus der Hochzeit macht oder es Verwandten und Freunden vorher sagt.“ Vielen ihrer Kunden gehe es darum, bei der Hochzeit im Ausland ganz unter sich zu sein und den Tag in Zweisamkeit zu genießen. Dann allerdings muss auch im Vorfeld geklärt werden, woher die Trauzeugen kommen, die meist für die Vermählung nötig sind.

„Man braucht immer einen gültigen Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde, die man im Standesamt seines Geburtsortes bekommt“, sagt Klee. Einige Staaten verlangen eine Meldebestätigung oder ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis, bei geschiedenen oder verwitweten Menschen das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde. Das Bundesverwaltungsamt hat Broschüren unter dem Titel „Deutsche heiraten in...“ herausgebracht, in dem die Eheschließungsbestimmungen in den verschiedenen Ländern zusammengefasst sind.

Im Regelfall ist eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, in Deutschland wirksam, „wenn die Gesetze des Landes beachtet werden, in dem geheiratet wurde“, sagt Bangert. „Eine Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe beim deutschen Standesamt ist nicht vorgeschrieben“, ergänzt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin. Dennoch melden viele Eheleute die im Ausland geschlossene Vermählung: „Die meisten wollen im Finanzamt die Steuerklasse ändern und werden nach dem Eintrag ins Melderegister gefragt“, sagt Bangert.