Justiz: Bewerberin klagt gegen „Ossi“-Absage

Ein potenzieller Arbeitgeber hatte Gabriele S. offenbar wegen ihrer Herkunft abgelehnt.

Stuttgart. Sommer 2009: Buchhalterin Gabriela S. sucht einen Job. Eines Morgens geht sie zum Briefkasten und findet einen großen Umschlag. Das ist ein schlechtes Zeichen, denn meistens stecken darin die eingesandten Bewerbungsunterlagen, zusammen mit einer freundlichen Absage.

Sie öffnet den Brief und betrachtet das entschuldigende Ablehnungsschreiben, als ihr Blick auf den Lebenslauf fällt, auf ein Zeichen und ein Wort, geschrieben neben ihrem Namen. So direkt hatte ihr noch kein potenzieller Arbeitgeber mitgeteilt, warum es nichts wird - rechts von den persönlichen Angaben war vermerkt: "- Ossi".

"Das hat sie stark getroffen", sagt Wolfgang Nau. Der Rechtsanwalt vertritt GabrielaS. am nächsten Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Gemeinsam entwickelten sie die Argumentation: Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), Antidiskriminierungsgesetz genannt, verbiete eine Absage mit dem Argument "Ossi".

Das Gesetz wolle schließlich Benachteiligungen aufgrund der "Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft" ausschließen.

"Die beiden Teile Deutschlands haben sich während der Trennung auseinandergelebt", erklärt Nau. "Die Ostdeutschen hatten teilweise Wortbildungen und Sitten, die wir nicht kannten", führt er aus. Die Richter nächste Woche müssen also entscheiden, ob der "Ossi" eine eigene Ethnie ist.

Bisher ist der Fall ohne Vorbild: Die Urteilsdatenbank vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität in Berlin enthält nur ein gutes Dutzend Gerichtsentscheidungen zur Benachteiligung wegen der Ethnie. Ein Ossi-Fall ist nicht darunter. "Beweise in diesen Fällen sind sehr schwer zu führen", erklärt Heiko Habbe, Fachmann für Antidiskriminierungsrecht. Genau hier setzt voraussichtlich die Argumentation des Fensterbauers an, bei dem Gabriela S. sich beworben hatte. Er beruft sich darauf, dass es auch andere Gründe gegeben habe, Gabriela S. nicht einzustellen. Einzig die Notiz sei unglücklich gewesen.

"Keine Frage - das war ein Fehler von uns, dass diese interne Notiz, die da drauf kam, das Haus verlassen hat", sagte er in einem Interview. Die geforderten drei Monatsgehälter à 1600 Euro will er trotzdem nicht zahlen.

Längst geht es auch der Klägerin um Größeres: "Ich hoffe einfach, wenn man die Sache mal öffentlich macht, dass die Leute anfangen, darüber nachzudenken", sagte sie.