Justizdrama beendet: Freispruch für Wörz

Karlsruhe (dpa) - Harry Wörz saß nach einem Fehlurteil viereinhalb Jahre lang unschuldig in Haft. Nun ist sein Freispruch rechtskräftig. Nach mehr als 13 Jahren geht damit ein Justizdrama zu Ende. Doch das Leben von Wörz ist ruiniert.

Der fälschlich verurteilte Harry Wörz ist nun endgültig rehabilitiert. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für den 44-Jährigen am Mittwoch bestätigt. Wörz saß viereinhalb Jahre lang unschuldig in Haft. Ihm war vorgeworfen worden, er hätte im Jahr 1997 versucht, seine Frau zu töten. Nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens hatte ihn das Landgericht Mannheim vergangenes Jahr freigesprochen. Der Freispruch ist nun rechtskräftig (Az. 1 StR 254/10).

Einige Zuschauer im Saal applaudierten, als der Vorsitzende Richter Armin Nack die Entscheidung verkündete. „Das Landgericht Mannheim hatte Zweifel, dass Harry Wörz der Täter war. Und diesmal sind die Zweifel auch für den Senat nachvollziehbar vernünftig begründet“, sagte Nack. Einen ersten Freispruch hatte der BGH im Jahr 2006 aufgehoben.

Harry Wörz wirkte nach der Verkündung sichtlich erschöpft. „Das hat viel zu lange gedauert“, sagte er. Dann las er eine vorbereitete Erklärung vor. „Man hat über 13 Jahre meines Lebens zerstört und meine Zukunft verbaut. Meine Gesundheit ist ruiniert und meine Fröhlichkeit schwindet.“ Wörz dankte allen, die ihn im Kampf um seine Freilassung und den Freispruch unterstützt hatten.

Der gelernte Installateur und Bauzeichner war 1998 zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er versucht haben soll, seine damalige Frau zu erwürgen. Die Frau, die getrennt von ihm lebte, war in der Nacht vom 28. auf den 29. April 1997 von einem Mann besucht worden, den sie gekannt haben muss. Nach einem lautstarken Streit würgte der Täter die Frau mit einem Wollschal, bis sie bewusstlos war. Sie ist seit der Tat schwerbehindert und kann sich nicht mehr äußern.

Nachdem schwerwiegende Mängel bei den Ermittlungen bekannt wurden, erreichte Wörz die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. 2005 wurde er ein erstes Mal freigesprochen, doch der BGH ordnete eine Neuauflage des Prozesses an. Im Oktober 2009 sprach ihn das Landgericht Mannheim erneut frei.

Das Landgericht hatte in seiner Entscheidung schwerwiegende Mängel bei den Ermittlungen festgestellt. Zudem hatten die Mannheimer Richter starke Verdachtsmomente gegen den damaligen Geliebten der Frau aufgeführt, der auch als Täter infrage kommt. Ausdrücklich lobte der Vorsitzende Richter Nack die Anwälte von Harry Wörz, die sich „sehr engagiert“ um die Verteidigung bemüht hätten.

In der Revisionsverhandlung hatten sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft gefordert, den Freispruch zu bestätigen. „Das Ringen um die Schuld des Angeklagten wäre damit zu Ende, nicht aber das Ringen um Aufklärung“, sagte Bundesanwalt Wolfram Schädler. Gegen den damaligen Geliebten der Frau wird weiter ermittelt.

Wörz kann nach Angaben seines Verteidigers Hubert Gorka nun eine Haftentschädigung in Höhe von 25 Euro pro Tag verlangen. Das wären bei mehr als viereinhalb Jahren Haft rund 41 000 Euro. „Davon werden allerdings Kost und Logis abgezogen“, so Gorka.