Ehefrau im Streit getötet - neun Jahre Haft
Cottbus (dpa). Ein 56 Jahre alter Mann soll wegen der Tötung seiner Ehefrau für neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus sprach den Angeklagten am Mittwoch schuldig, die Frau Ende Mai bei einem Streit in Groß Oßnig (Spree-Neiße) tödlich verletzt zu haben.
Der stark alkoholisierte Mann habe seiner Ehefrau in der Wohnung mehrmals Faustschläge und Fußtritte gegen Kopf und Oberkörper versetzt und dann eine Treppe hinuntergestoßen, sagte der Vorsitzende Richter Frank Schollbach bei der Urteilsbegründung. Bei dem Sturz habe die Ehefrau etliche Knochenbrüche erlitten, darunter der Halswirbelsäule und des Beckens. Außerdem habe der Mann ihr mit einem Gegenstand schwerste Verletzungen am Unterleib zugefügt, an denen das Opfer letztlich verblutet sei.
Motiv für die Gewalttat könne ein Streit um die von der Frau geplanten Aufnahme ihrer Mutter zur Pflege in das Haus gewesen sein. Das habe der Angeklagte bei einer der ersten Vernehmungen erwähnt Mit dem Urteil blieb die Strafkammer deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in der Beweisaufnahme den Vorwurf des Totschlags als erwiesen angesehen und 13 Jahre Haft gefordert. Dagegen war die Verteidigung von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt und plädierte auf Freispruch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Ehemann hatte den Ermittlern zunächst gestanden, seine Frau die Treppe hinuntergestoßen zu haben, etwas später gab er auch die Faustschläge zu. Vor Gericht wiederrief er jedoch sein Geständnis und sprach von einem Unfall. Seine Frau und er selbst seien beim Austausch von Zärtlichkeiten die Treppe hinabgestürzt, behauptete er. Die Kammer habe dies jedoch als Schutzbehauptzung gewertet, sagte der Richter. Nach Überzeugung des Gerichts habe der Angeklagte mit Vorsatz gehandelt und den Tod seiner Frau in Kauf genommen.