Justizpanne: Sexualtäter entgeht Sicherungsverwahrung

Essen/Bielefeld (dpa). Eine Justizpanne hat in Essen einem Gewalt- und Sexualverbrecher die Sicherungsverwahrung erspart. Weil die Staatsanwaltschaft eine Frist verstreichen ließ, kam der Mann im Januar nach Verbüßung einer siebenjährigen Haftstrafe auf freien Fuß.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der Bielefelder Zeitung „Westfalenblatt“.

Der Mann war mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen versuchten Mordes und Kindesmissbrauchs. Zuletzt soll er eine Frau mit einer Machete verletzt und ein Kind missbraucht haben. Das Landgericht Essen hatte ihm eine siebenjährige Haftstrafe auferlegt und sich die Sicherungsverwahrung ausdrücklich vorbehalten.

Die Staatsanwaltschaft hätte schon 2007, sechs Monate vor Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe, den Antrag auf Sicherungsverwahrung stellen müssen. Das passierte aber nicht. Auch das Instrument einer nachträglich beantragten Sicherungsverwahrung zog nicht. Sie ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft möglich, wenn der Betroffene sich während der Haft uneinsichtig zeigt. In diesem Fall soll der Mann unter anderem eine Therapie verweigert haben. Das Landgericht Essen gab dem Antrag statt, das Oberlandesgericht Hamm aber kippte den Beschluss. Es habe keine neuen dringlichen Gründe gegeben, die die Sicherungsverwahrung gerechtfertigt hätten, sagte eine OLG-Sprecherin.