Kalinka-Prozess: 15 Jahre Haft für Stiefvater

Paris (dpa) - Ein französisches Gericht hat den deutschen Arzt Dieter K. schuldig gesprochen, seine Stieftochter Kalinka 1982 getötet zu haben. Er habe der damals 14-Jährigen vorsätzlich Gewalt angetan und sie damit unbeabsichtigt getötet.

Das Gericht in Paris verurteilte ihn am Samstag zu 15 Jahren Haft.

Als erschwerende Umstände sah es die Minderjährigkeit von Kalinka und ihr Abhängigkeitsverhältnis zu Dieter K. an. Der Anwalt von Dieter K., Yves Levano, kündigte an, sofort Berufung gegen das Urteil einzulegen. „Wir sind enttäuscht, das ist sicher“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Aber der Fall werde weitergehen. Das Gericht gab Dieter K. für die Berufung zehn Tage Zeit. Die Verteidigung hatte einen Freispruch für den Arzt gefordert, der aus dem Kreis Lindau am Bodensee stammt.

Die drei Richter und neun Geschworenen folgten mit dem Urteil im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft, die 15 Jahre Haft für Dieter K. gefordert hatte. Staatsanwalt Pierre Kramer war in seinem Plädoyer davon ausgegangen, dass Dieter K. geplant habe, seine Stieftochter zu vergewaltigen. Um sie gefügig zu machen, habe er ihr Beruhigungsmittel gespritzt - die Medikamente hätten das Mädchen jedoch getötet. Dieter K. habe sich der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, ohne dass ein Tötungsvorsatz vorgelegen habe, hatte Kramer in seinem Plädoyer gesagt.

Der leibliche Vater von Kalinka, der Franzose André Bamberski, hatte Dieter K. vorgeworfen, seine Tochter 1982 vergewaltigt und mit einer Spritze getötet zu haben. Nachdem in Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen Dieter K. eingestellt worden war und die Bundesrepublik den Arzt nicht an Frankreich auslieferte, hatte Bamberski den Arzt 2009 nach Frankreich entführt.

Der Angeklagte hatte am Samstag noch mal seine Unschuld beteuert. „Ich schwöre dem Gericht und Frau Gonnin, dass ich Kalinka niemals etwas angetan habe“, sagte der Dieter K. am Ende des dreiwöchigen Prozesses mit bebender Stimme. Danielle Gonnin ist Kalinkas Mutter und die Exfrau des Angeklagten.

Die Verteidigung von Dieter K. hatte im Vorfeld des Prozesses vergeblich argumentiert, dass er widerrechtlich im Land sei und dort nicht für etwas verurteilt werden könne, für das er in seiner Heimat nicht belangt werde. Doch Kalinka war französische Staatsbürgerin - und damit sieht sich Frankreichs Justiz zuständig. Sie hat eigene Ermittlungen aufgenommen und nach Medienberichten auch neue Zeugenaussagen gesammelt.

Die Richter und Geschworenen des Gerichts waren nach zuletzt dreieinhalbstündiger interner Beratung am Samstagabend zu ihrer Entscheidung gelangt, die mehrheitlich fiel.