Kalte Füße - Kein Rückgaberecht für Winterschuhe
Düsseldorf (dpa/tmn) - Kalte Füße berechtigen nicht ohne weiteres zur Rückgabe warmer Winterschuhe. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf.
Solange die Schuhe als Schuhwerk für die Winter in Deutschland geeignet seien, liege kein Mangel vor, der den Käufer zur Rückgabe berechtige. Denn schließlich könnten kalte Füße sehr verschiedene - auch gesundheitliche - Ursachen haben (Az.: 45 C 9929/11).
Das Gericht wies damit die Klage eines Schuhkäufers auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages ab. Der Kläger hatte in einem Geschäft nach warmen Winterschuhen verlangt. Nach eigenen Angaben hatte er trotz der neuen Schuhe bereits nach wenigen Minuten im Schnee kalte Füße bekommen. Deshalb wollte er die Schuhe zurückgeben und den Kaufpreis von 145 Euro erstattet haben. Das Amtsgericht winkte jedoch ab. Mit seiner Schaftfütterung und der Goretex-Membran handele es sich um ein für die Winter in Deutschland geeignetes Schuhwerk.