Kaprun-Katastrophe: Justiz plant Vernehmung von Sachverständigen
Wien/Salzburg. In die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des Verfahrens über die Ursachen der Gletscherbahnkatastrophe von Kaprun im November 2000 kommt Bewegung. Die Staatsanwaltschaft Salzburg bestätigte am Donnerstag, dass die österreichischen Sachverständigen gegen die ein deutscher Gutachter Strafanzeige gestellt hat, demnächst vernommen werden.
Von den Aussagen der Experten wird abhängig gemacht, ob gegen die Sachverständigen Anklage erhoben wird. Ohne Anklage und eine Verurteilung der Experten ist eine Wiederaufnahme des Kaprun-Prozesses nicht möglich.
Bei dem verheerenden Brand am 11. November 2000 waren in der Gletscherbahn zum Kitzsteinhorn bei Kaprun 155 Menschen verbrannt oder erstickt. Unter den Opfern waren mehr als 30 Deutsche.
Im Mai 2004 wurden in einem Prozess in Salzburg alle 16 angeklagten Österreicher freigesprochen. Seit September 2005 ist das Urteil rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Linz ließ die Berufung der Staatsanwaltschaft aus formalen Gründen nicht zu.
"Eine Entscheidung wird sicher bald nach der Anhörung der Beschuldigten fallen", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Feichtinger, der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Dabei müssen wir entscheiden, ob wir sofort Anklage erheben, die Ermittlungen sofort einstellen oder eventuell notwendige weitere Zwischenschritte einleiten." Sollte es zu einem Verfahren kommen, "dann sicher noch in diesem Jahr".
Der Stuttgarter Gutachter Hans-Joachim Keim hatte 2008 gegen seine vier österreichischen Kollegen Strafanzeige erstattet. Er warf den Gutachtern vor, "im Prozess in Österreich zielgerichtet versucht (zu haben), Tatsachen zu vertuschen und zu unterdrücken".
Keim hatte für den deutschen Hersteller Fakir ein Gutachten erstellt, dessen Heizlüfter nach Meinung des Salzburger Richters die Brandkatastrophe auslöste. Die Ermittlungen gegen Fakir wurden daraufhin eingestellt.