Kein Beweis für Echtheit des „Renoir“
Hamm (dpa) - Im Streit um ein angebliches Millionenkunstwerk hat das Oberlandesgericht Hamm die Klage eines Geschäftsmannes abgewiesen.
Er hatte vom Land Nordrhein-Westfalen 32 Millionen Euro Schadensersatz verlangt, weil ein ihm gehörendes und seiner Meinung nach echtes Gemälde des Impressionisten Auguste Renoir (1841-1919) aus einer staatlichen Asservatenkammer verschwunden war. Das Werk war bei einer Ermittlung wegen Betrugs gegen den Kläger sichergestellt worden. Die Richter in Hamm konnte der Mann aber nicht überzeugen, dass es ein echter „Renoir“ ist. Gutachter und Experten hatten das Bild vor seinem Verschwinden längst als Nachdruck enttarnt.
Bis heute ist ungeklärt, warum das Bild nicht mehr aufzufinden ist. Es könnte beim Umzug der Behörde gestohlen worden sein, vermutete der Vorsitzende Richter.
In der mündlichen Verhandlung in Hamm drehte sich alles um die Frage, ob das Original („Frau mit Orange“) in der Asservatenkammer zwischen einer ersten und einer zweiten Begutachtung gegen einen Nachdruck ausgetauscht worden war, wie der Kläger erklärt hatte. Weder die ermittelnden Staatsanwälte noch ein Experte des Essener Folkwang-Museums konnten sicher sagen, ob es bei der ersten Sichtung des Bildes bereits ein wichtiges Indiz für einen Nachdruck gegeben hatte - den sogenannten Trockenstempel.
Nachdrucke werden mit Trockenstempeln gekennzeichnet. Hätte dieses Merkmal nachweislich auf dem Bild gefehlt, hätte das ein Hinweis auf die Echtheit des „Renoir“ sein können. Kunsthistoriker Mario-Andreas von Lüttichau vom Museum Folkwang konnte sich in der Verhandlung aber nicht mehr daran erinnern, ob dieser Stempel im April 2004 bei der ersten Ansicht des Werkes eine Rolle gespielt hatte. „Mir war aber sofort klar, dass es ein Nachdruck war. Ich habe das am Papier und der Oberfläche erkannt. Außerdem gab es komische dicke Striche, die einfach nicht von Renoir selbst stammen konnten“, sagte von Lüttichau vor Gericht.
Für das Landgericht Dortmund hatte eine Gutachterin 2011 anhand von einige Jahre alten Fotos des damals schon verschwundenen Werkes eindeutig festgestellt, dass es sich um einen hochwertigen Druck aus dem Jahr 1920 handelt. Ein Indiz war dabei der Trockenstempel. Den Wert des Bildes schätzten die Experten auf zwischen 50 und 80 Euro.
Der Kläger stützte seine Forderung an das Land darauf, dass sein echter Renoir zwischen der ersten Beurteilung durch Lüttichau und der Begutachtung für das Landgericht ausgetauscht wurde. Seine Antworten auf die Frage zur Herkunft des Bildes überzeugten die Richter aber nicht. Um Gutachten einzuholen, hatte der Kläger das Werk ungeschützt im Auto nach Monte Carlo kutschiert, bevor er in Deutschland mit dem Bild aufgegriffen worden war. Die Richter des 11. Senats fanden die Behandlung des angeblich so teuren Bildes wenig sachgerecht. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.