Kein Krawattenzwang für Anwälte in NRW

Düsseldorf (dpa). Nicht nur dem CDU-Landtagsabgeordneten Jens Kamieth scheint es entgangen zu sein: An nordrhein-westfälischen Gerichten gibt es bereits seit acht Jahren keine Krawattenpflicht für Rechtsanwälte mehr.

An NRW-Gerichten gibt es bereits seit acht Jahren keine Krawattenpflicht für Rechtsanwälte mehr.

Foto: Bernd Schaller

Nachdem rot-grün regierte Bundesländer in den vergangenen Monaten die Schlipspflicht der Anwaltschaft beim Auftritt vor Gericht abgeschafft hatten, fragte Kamieth, ob die rot-grüne Landesregierung in NRW ähnliche Pläne hege.

Die nun veröffentlichte Antwort des NRW-Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) dürfte ihn verblüffen: Die Rechtsanwälte könnten als unabhängiges Organ der Rechtspflege - durch die Bundesrechtsanwaltskammer - selbst bestimmen, was sie vor Gericht tragen. Dies sei - soweit üblich - die Robe. Deswegen sei der Krawattenzwang für die Anwälte in Nordrhein-Westfalen bereits 2006 aus der entsprechenden „Anordnung über die Amtstracht bei den Gerichten“ ersatzlos gestrichen worden. Damals regierte in Nordrhein-Westfalen mit eigener Justizministerin - die CDU.