Kein Prozess gegen Verona Pooth - Leibwächter zieht Klage zurück
Verona Pooth bleibt ein Schadenersatz-Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht erspart. Die Klage gegen den Fernsehstar ist zurückgezogen worden.
Düsseldorf. Verona Pooth bleibt ein Schadenersatz-Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht erspart. Die Klage gegen den Fernsehstar sei zurückgezogen worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Der ehemalige Leibwächter der Familie hatte die 40-Jährige auf 70 000 Euro Schadenersatz wegen Rufschädigung verklagt.
Pooth soll in TV-Interviews behauptet haben, der Personenschützer habe sich heimlich in ihr Haus geschlichen und dort Unterlagen gestohlen. Der Leibwächter hatte argumentiert, er habe nach den Äußerungen des TV-Stars seinen neuen Arbeitsplatz verloren und keine Aussicht mehr, in seinem Beruf zu arbeiten.
Ein Sprecher von Verona Pooth zeigte sich vom Rückzug der Klage am Montag überrascht und versicherte, dass der Schritt nicht auf einer außergerichtlichen Einigung basiere. Möglicherweise war dem Kläger für den Prozess das Geld ausgegangen. Nach Angaben des Gerichts war er den Gerichtskosten-Vorschuss schuldig geblieben.
Dabei galten die Chancen für den Personenschützer als gut: Wegen ähnlicher Aussagen hatte Veronas Ehemann Franjo vor dem Landgericht bereits eine Niederlage kassiert.
Franjo Pooth darf nicht mehr behaupten, dass der Personenschützer ihn bestohlen habe und in sein Haus eingebrochen sei. Pooth sei den Beweis für seine ehrverletzenden und herabwürdigenden Behauptungen schuldig geblieben, befand das Gericht.
Die Pooths hatten angedeutet, dass sie in dem ehemaligen Leibwächter einen der Schuldigen für ihre Misere sehen. Sie hatten ihm vorgeworfen, Unterlagen an die Presse verkauft zu haben, die die Bestechungsaffäre und das Ermittlungsverfahren gegen Franjo Pooth ausgelöst hatten.
Im März muss sich Franjo Pooth nach seiner Millionen-Pleite mit seinem Elektronik-Unternehmen Maxfield erneut vor Gericht verantworten. Dann versucht die Düsseldorfer Stadtsparkasse, eine größere Summe von Pooth zu erstreiten.
Ein Strafprozess droht dem Unternehmer auch noch: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn nach wie vor wegen Bestechung, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung.