Kein Recht auf warme Füße
Lehrer hatte vergeblich gegen Schuhgeschäft geklagt.
Düsseldorf. Im Oktober 2010 hatte ein Lehrer (56) aus Mönchengladbach ein Paar Winterschuhe für 145 Euro gekauft. Im März hatte er es dann an das Düsseldorfer Schuhgeschäft zurückgeschickt und wollte sein Geld zurück. Begründung: Er habe schon auf der 20 Minuten langen Fahrt zur Schule kalte Füße bekommen. Doch das Geschäft lehnte den Umtausch der gebrauchten Schuhe ab. So zog der Pädagoge vor das Düsseldorfer Zivilgericht. Dort wurde seine Klage jetzt abgewiesen.
Der Hersteller hatte die Schuhe der Marke Fynn Gore zunächst auf Mängel überprüft, konnte jedoch keine feststellen. Darum wurden die laut Werbung „perfekten Begleiter durch den Winter“ auch nicht zurückgenommen.
Das Gericht argumentierte, dass es für Winterschuhe keine Regelungen gebe wie zum Beispiel bei Schlafsäcken, auf denen angegeben ist, für welche Außentemperaturen sie geeignet sind. Kalte Füße seien ohnehin ein sehr subjektes Empfinden. Auf einer 20 Minuten langen Autofahrt könne man außerdem die Heizung anstellen. Und dann spiele es überhaupt keine Rolle, welche Schuhe der Fahrer trage. si