Kein Schadenersatz für totes Meerschweinchen
Hannover (dpa) - Mit seiner Klage auf Schadenersatz wegen der misslungenen Kastration zweier Meerschweinchen ist ein Ehepaar vor dem Amtsgericht Hannover gescheitert.
Die Besitzer der Nager hätten ihrer Tierärztin keinen Behandlungsfehler nachweisen können, sagte Richterin Catharina Schwind am Dienstag. Sie verurteilte die beklagte Veterinärin lediglich dazu, die Kosten für einen beschädigten Transportkorb in Höhe von rund 20 Euro zu erstatten.
Die Frau hatte die Meerschweinchen Jack und Socke im Mai 2013 kastriert. Nach elf Tagen stellte sie bei einem neuen Termin in der Praxis Eiteransammlungen an den Hoden fest und beschloss, noch einmal zu operieren. Socke starb Ende Mai, Jack überlebte nach einer Behandlung in der Tierärztlichen Hochschule Hannover.
Der 34 Jahre alte Kläger und seine ein Jahr ältere Ehefrau hatten in dem Zivilprozess knapp 880 Euro Schadenersatz gefordert, unter anderem für nutzlose Behandlungskosten, einen Urlaubstag und die Beschaffung eines neuen Partnertieres für Jack. Meerschweinchen kosten etwa 25 Euro. Die Tierärztin wies alle Vorwürfe zurück. Die Komplikationen nach der Kastration führte sie darauf zurück, dass die Besitzer Hygiene und Wundversorgung vernachlässigt hätten.