Gerichtsurteil Keine Entschädigung nach Tod auf der „Gorch Fock“

Münster (dpa) - Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken auf der „Gorch Fock“ hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen.

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Dem Urteil am späten Mittwochabend gegen 22.45 Uhr ging ein fast 13-stündiger Prozesstag voraus (Az.: 1 A 2359/14).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter „besonders lebensgefährlichen“ Umständen gestorben sei. Diese Feststellung wäre aber notwendig gewesen, damit den Eltern aus dem nordrhein-westfälischen Geilenkirchen nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20 000 Euro zugestanden hätten. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen können die Kläger beim Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Der Anwalt ließ zunächst offen, ob er dieses Rechtsmittel einlegen wird.

Nach Auffassung des Gerichts lag nach messbaren Gesichtspunkten wie den Wetterbedingungen keine besondere Gefahr für die Besatzung vor. Laut mehreren Zeugenaussagen segelte die „Gorch Fock“ bei Windstärke 7 ruhig bei einer leichten Neigung im Wasser. Der Schiffsmeteorologe bestätigte dies. Die maximal rund zwei Meter hohen Wellen hätten die 80 Meter lange „Gorch Fock“ nicht aus der Ruhe gebracht.

Böken war im September 2008 nördlich von Norderney bei einer Nachtwache über Bord gegangen. Ihre Leiche wurde elf Tage später bei Helgoland in der Nordsee gefunden. Die genauen Todesumstände blieben auch nach der Verhandlung in Münster ungeklärt. Die Staatsanwalt Kiel wertet den Todesfall Böken bis heute als Unglück und hat kein Strafverfahren eröffnet.

Das Gericht befragte mehrere Soldaten, die bei der Übergabe der Wache an Böken gegen 22.00 Uhr dabei waren. Eine damalige Kadettin schilderte die Wetterlage und Sichtverhältnisse. Es sei trocken und der Himmel sei klar gewesen.

Die Kameraden gaben im Zeugenstand an, dass Böken ihnen am Abend des Unglücks nicht von Unterleibsschmerzen erzählt habe. Bei Detailfragen gaben eine heutige Bundeswehr-Ärztin und eine Soldatin allerdings Erinnerungslücken an. Dass Böken im Dienst immer mal wieder eingeschlafen sei, sei aber durchaus Thema an Bord gewesen.

Auch der ehemalige Kommandant der „Gorch Fock“ sagte als Zeuge aus. Es habe an dem Abend keinen Grund gegeben, die Besatzung besonders zu sichern, sagte Norbert Schatz. Schwimmwesten müssten nach Vorschrift nur angeordnet werden, wenn es Eisbildung, Nebel oder schwere See gebe. „Nichts davon war an dem Abend erfüllt.“