Sie war am Tattag nicht in der Schule, hatte aber in ihrem Entschädigungsantrag eine posttraumatische Störung geltend gemacht. Sie erhält inzwischen eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Einen Entschädigungsanspruch gebe es aber nur bei Verwandten der Opfer oder besonderer persönlicher Nähe. Das Gericht habe dies in ihrem Fall nicht erkennen können. Am 26. April 2002 hatte ein 19-jähriger Ex-Schüler in dem Gymnasium 16 Menschen erschossen und sich dann selbst getötet.