Tod in Asylunterkunft Kind erstochen: Mann war Straftäter mit Fußfessel

Arnschwang (dpa) - Der Mann, der in einer Flüchtlingsunterkunft im oberpfälzischen Arnschwang ein fünf Jahre altes Kind erstochen hat, war ein verurteilter Straftäter und trug eine elektronische Fußfessel.

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Dies teilten die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Polizeipräsidium Oberpfalz mit. Die genauen Hintergründe der Tat sind weiterhin unklar. Wie die Regierung der Oberpfalz am Montag mitteilte, hätte der Mann eigentlich abgeschoben werden sollen. Doch er hatte sich erfolgreich rechtlich dagegen gewehrt, so dass 2014 ein Abschiebeverbot ausgesprochen worden war.

Am Samstagabend hatte der Mann den fünf Jahre alten Jungen in seine Gewalt gebracht und ihn mit Messerstichen tödlich verletzt. Während des folgenden Polizeieinsatzes gab ein Beamter insgesamt acht Schüsse auf den 41-Jährigen ab, der daraufhin starb. Im Hinblick auf die Schüsse geht die Staatsanwaltschaft bisher von einer Nothilfesituation aus. Die Ermittlungen wegen des Schusswaffengebrauchs führt das Landeskriminalamt. Es wird immer hinzugezogen, wenn Polizisten im Einsatz die Waffe benutzen.

Die 47 Jahre alte Mutter des Kindes erlitt bei der Auseinandersetzung mit dem Mann schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen. Sie befindet sich noch in stationärer Behandlung und ist derzeit nicht vernehmungsfähig.

Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Kindes sah die Szene mit an und erlitt einen schweren Schock. Weitere Menschen - darunter einer der Polizisten - trugen ebenfalls einen Schock davon. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handelt es sich um Asylbewerber aus Russland. Unklar ist noch, in welchem Verhältnis die Frau zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinandersetzung kam.

Der 41-jährige Afghane war als geduldeter Asylbewerber registriert. Er war im Oktober 2009 vom Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, die er bis Januar 2015 komplett verbüßte. Die Stadt München wollte ihn eigentlich abschieben, doch dagegen legte er Rechtsmittel ein. Als konvertierter Christ drohe ihm Gefahr in Afghanistan, erklärte er damals.

Bayerns Justizminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dem Bayerischen Rundfunk (BR) am Montag, man müsse jetzt ähnliche Fälle überprüfen, „ob hier nicht gegebenenfalls durch einen neuen Anlauf auch andere Entscheidungen herbeigeführt werden können“. Es sei den Menschen im Land nicht zuzumuten, „mit der Gefahr solcher Straftäter zu leben“.

Nach dem Ende seiner Haftstrafe kam der 41-Jährige nach Arnschwang ins Asylbewerberheim. Wegen seiner Verurteilung stand er unter sogenannter Führungsaufsicht. Per gerichtlichem Beschluss wurde ihm auferlegt, sich lediglich im Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um dies zu kontrollieren, trug er die elektronische Fußfessel. Wie die Regierung der Oberpfalz weiter mitteilte, gab es für die Mitarbeiter in der Unterkunft keinerlei Anhaltspunkte für eine Eskalation.