Klage abgeschmettert: Schloss Grünewald bleibt Schloss
Solingen/Wuppertal (dpa). Die Bayern haben Neuschwanstein, aber deshalb dürfen sie noch lange nicht bestimmen, was in Nordrhein-Westfalen ein Schloss ist. Denn im Bergischen Land darf auch ein großes Anwesen mit Schiefer und Fachwerk Schloss genannt werden.
Und deshalb bleibt Schloss Grünewald in Solingen ein Schloss.
Das Landgericht Wuppertal machte in einem Zivilprozess am Dienstag deutlich, dass es den Antrag eines in Bayern ansässigen Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen einen Solinger Geschäftsmann abschmettern wird. Bei der Definition des Begriffes Schloss müsse auf regionale Unterschiede geachtet werden, sagte die Richterin. Die Entscheidung wird im Juli offiziell verkündet.
Der Unternehmer hatte sein Anwesen mit der Bezeichnung „Schloss Grünewald“ für Veranstaltungen beworben. Nach Meinung des klagenden Vereins, der laut Gericht nur ein Mitglied in NRW hat, ist ein Schloss nur dann ein Schloss, wenn es sich um ein repräsentatives Gebäude handelt, das einem Herrscher gedient hat und seit seiner Errichtung als Schloss bezeichnet wurde.
Im Fall Grünewald sei die Bezeichnung Schloss „nicht irreführend, meinte dagegen die Richterin. So stehe die Bezeichnung „Haus“ im Bergischen eher für ein „deftiges Restaurant“. Bei „Schloss Grünewald“ aber interessiere den Kunden der „festliche Rahmen“ und nicht, ob ein Adliger es gebaut habe. Zudem sei „Schloss Grünewald“ im Bergischen Land ein feststehender Begriff, der auch in Reiseführern verwendet werde. Sogar die Stadt Solingen bediene sich des Namens.
Schloss-Eigentümer Birger Zimmermann war erleichtert. „Die bayerische Ludwig II.-Mentalität und Neuschwanstein-Romantik kann man nicht so einfach über die Grenze übertragen“, sagte er. „Es war für mich von Anfang an ein völlig absurder Anlauf.“
In der Chronik auf der Internet-Seite des Schlosses heißt es, die Existenz der „mittelalterlichen Hofstelle Grünewald“ sei urkundlich erstmals im 16. Jahrhundert erwähnt worden. Der Augenchirurg und kaiserliche Hofrat Friedrich-Herrmann de Leuw (1792-1861) und sein Sohn, der Landschaftsmaler Friedrich-August de Leuw (1817-1888), hätten die „gutbürgerliche Hofschaft“ zu einem „schlossähnlichen Herrensitz“ ausgebaut.