Klage gegen Lkw-Maut-Erhöhung abgewiesen

Spediteure finden die Lkw-Maut zu hoch. Der Staat verlangt nach ihrer Meinung Miete wie für einen Bungalow, bietet aber nur eine Hundehütte. Ein Gericht zeigte sich von dieser Argumentation unbeeindruckt.

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Köln (dpa). Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage gegen die Erhöhung der Lkw-Maut von 2009 abgewiesen. Die Erhöhung sei mit EU-Recht vereinbar, entschieden die Richter am Dienstag. Die Kläger - drei Speditionsunternehmen, die vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unterstützt werden - wollen in Berufung gehen. „Wir wollen das eigentlich durch den EuGH (Europäischen Gerichtshof) geklärt haben. Da liegen unsere Hoffnungen“, sagte der BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt der Nachrichtenagentur dpa.

Der BGL wirft der Bundesregierung ein ungerechtes Berechnungssystem für die Maut vor. Die Maut werde ausgehend von der Annahme berechnet, dass sich alle Autobahnen in perfektem Zustand befänden, und sei dementsprechend hoch, kritisierte Schmidt. „Der Staat kassiert für eine Luxus-Infrastruktur, die tatsächlich nicht vorhanden ist, denn sonst dürfte es die Leverkusener Brücke nicht geben.“

Die Leverkusener Rheinbrücke ist marode und deshalb für Lastwagen gesperrt, was für die regionale Wirtschaft eine erhebliche Belastung darstellt. „Der Staat verlangt für eine Hundehütte die Miete eines Bungalows“, sagte Schmidt. Für das Gericht war jedoch ausschlaggebend, dass das Berechnungsverfahren nicht gegen europäische Vorgaben verstoße. Dem nationalen Gesetzgeber werde keine bestimmte Kalkulationsmethode vorgegeben, er habe eigenen Gestaltungsspielraum, urteilten die Richter.

Das Verfahren war in Köln anhängig, weil die zuständige Behörde - das Bundesamt für Güterverkehr - im benachbarten Bonn ansässig ist. Beklagte war die Bundesrepublik Deutschland.