Klinik-Skandal Wegberg: Zwei Jahre Haft gefordert
Mönchengladbach (dpa). Im Prozess um den Wegberger Klinik-Skandal hat die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung gegen den ehemaligen Chefarzt beantragt. Aus Sicht der Ankläger hat sich der Mediziner, der auch Besitzer der Klinik war, der Körperverletzung mit Todesfolge und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.
So sei eine Patientin über eine Operation unzureichend aufgeklärt und ihre Operationswunde mit einfachem Zitronensaft behandelt worden. Die Frau war später in der Klinik gestorben. Die Verteidiger des Chefarztes forderten einen Freispruch. Der Einsatz des Zitronensaftes sei spontan während der Operation erfolgt. Deswegen habe die Patientin gar nicht vorab darüber aufgeklärt werden können.
Für zwei weitere Ärzte beantragten der Staatsanwalt und die Verteidiger am Donnerstag am Landgericht Mönchengladbach Freisprüche. Das Urteil soll an diesem Freitag verkündet werden.
Wegen der schweren Erkrankung eines Schöffen hatte das Gericht den ersten Tat-Komplex des Verfahrens abgetrennt und wird nun darüber vorab entscheiden. Die weiteren Vorwürfe sollen in einem neuen Prozess verhandelt werden, der noch in diesem Monat mit neuen Schöffen beginnen soll.
In der vergangenen Woche waren bereits zwei von sieben angeklagten Ärzten freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Chefarzt vorgeworfen, für den Tod von sieben Patienten und für mehr als 60 Fälle von Körperverletzung verantwortlich zu sein. Er habe aus Profitstreben seinen Patienten gesunde Organe entnommen und an teuren Medikamenten gespart, so die Anklage.
Um teure Desinfektionsmittel zu sparen, sei selbstgepresster Zitronensaft eingesetzt worden. Der Angeklagte und seine Verteidiger bestreiten die Vorwürfe vehement und haben die Verwendung des Zitronensaftes als medizinisch vertretbar verteidigt. Ein Gutachter hatte den Einsatz des Zitronensaftes bei Operationen als gesundheitsgefährdend kritisiert. "Wir würden das nicht am Patienten ausprobieren wollen. Das ist fast wie Salzsäure", sagte Professor Sebastian Lemmen vom Aachener Uni-Klinikum. Der Einsatz am Menschen habe "experimentellen Charakter". Bei einer derart ungewöhnlichen Behandlung hätte die Zustimmung der Patienten eingeholt werden müssen.
Der Angeklagte hatte die wirtschaftlich angeschlagene Klinik in Wegberg bei Mönchengladbach zum 1. Januar 2006 übernommen. Der Hauptangeklagte war Klinik-Besitzer, Chefarzt und ärztlicher Direktor in einer Person.