Zahnärzten bleibt die Haft erspart
Ein Grefrather hatte ohne Zulassung im Vorster Altenheim Patienten behandelt. Die Abrechnung mit den Kassen lief über einen Kollegen.
Vorst/Kempen. Im Prozess gegen zwei Zahnärzte, die sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Körperverletzung und — in einem Fall — Ausübung des Berufs ohne Zulassung vor dem Amtsgericht in Kempen verantworten mussten, sind die Urteile gesprochen. Der Hauptangeklagte (58) aus Grefrath wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zu fünf Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er eine Geldbuße von 10 000 Euro zahlen und darf fünf Jahre seinen Beruf nicht ausüben. Sein mitangeklagter Kollege (55) aus Mönchengladbach kam mit zehn Monaten auf Bewährung und 4000 Euro Geldstrafe davon. Das Geld darf er in Raten von 50 Euro pro Monat zahlen. „Vielen Dank“, sagte er dazu mit leiser Stimme.
Die Anklage hatte dem vorbestraften Grefrather vorgeworfen, im Vorster Altenheim zwischen 2013 und 2015 Zahnbehandlungen durchgeführt zu haben, obwohl er zu diesem Zeitpunkt keine Zulassung mehr besaß. Diese hatte er zurückgegeben, als 2010 gegen ihn ein Entziehungsverfahren der Approbation eingeleitet worden war.
Das Abrechnungsverfahren der durchgeführten Behandlungen bei den Krankenkassen — vor Gericht ging es am Ende um acht Fälle und eine Summe von 5400 Euro — lief über die Praxis des Komplizen. „Der andere Mann hat immer nur daneben gestanden und hat die Tasche getragen“, berichtete der Sohn einer Patientin aus dem Altenheim in einem Brief über das Verhalten des 55-Jährigen.
„Sie standen nur dabei“, äußerte auch Richter Tim Buschfort an die Adresse des Gladbachers. Da dieser nicht vorbestraft ist und die ihm zur Last gelegten Taten gestern im Prozess gestand („Ich bin schuldig“), fiel die Strafe gegen ihn relativ milde aus. Auch auf das von der Staatsanwaltschaft beantragte Berufsverbot wurde verzichtet.
Bei dem Grefrather bedeutete eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren die „unterste Grenze“ dessen, was möglich war, erläuterte Amtsgerichtsdirektor Buschfort. Auch hier wurde sein Geständnis positiv berücksichtigt. Dadurch blieb es den teils hochbetagten und im Rollstuhl sitzenden Senioren erspart, als Zeugen vor Gericht aussagen zu müssen. Die Heimleitung hatte ohnehin angeregt, die Befragungen im Altenheim durchführen zu lassen.
Staatsanwalt Hans Nauen hatte etwas härtere Strafen beantragt. „Das ist hier nur die Spitze des Eisbergs“, äußerte er mit Blick darauf, dass es nach Zeugenaussagen auch in der damaligen Grefrather Praxis solche „Spielchen“ gegeben haben soll. „Ich kann versichern, dass weiter ermittelt wird, wenn es hier zu keinem vernünftigen Ergebnis kommt“, drohte er zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages in Richtung der Angeklagten. Tatsächlich waren beide dann nach einer Verhandlungspause geständig.
Der Staatsanwalt war damit einverstanden, den Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung fallenzulassen: „Eine Zahnreinigung ist keine Körperverletzung.“
Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Berufung oder Revision. Das Urteil ist damit rechtskräftig.