Kita-Platz: Beschwerde wurde abgewiesen
Für Familie ist der Fall auch nach der gerichtlichen Entscheidung noch nicht geklärt.
Tönisvorst. Bei der Beschwerde einer Tönisvorster Familie wegen der Vergabe von Kita-Plätzen (die WZ berichtete) hat das Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht nun ergeben, dass mit dem Angebot der Stadt für eine andere Kita, der „Anordnungsgrund“ (also die Eilbedürftigkeit) weggefallen ist. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen.
Anders als das Verwaltungsgericht Düsseldorf zuvor habe es allerdings die Frage der Zuständigkeit bzw. des berechtigten Anspruchs ausdrücklich offengelassen, schildert der Familienvater der WZ.
Für das Oberverwaltungsgericht ist die Beschwerde unbegründet. „Jedenfalls ist der für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund nicht gegeben, so dass das Bestehen eines Anordnungsanspruchs offenbleiben kann.“ Weil dem Antragsteller ein Betreuungsplatz angeboten wurde, fehlt es an der erforderlichen Eilbedürftigkeit. Eine Betreuung in der angebotenen Einrichtung sei zumutbar. Der Antragsteller habe diese Kita zunächst selbst als Wunscheinrichtungen angegeben. Sie sei fußläufig vom Wohnort erreichbar.
Die Familie ist nicht glücklich mit dem Ausgang. Für sie ist das kein Platz von einem der drei seit einem Jahr online hinterlegten Wünsche. Das Angebot sei acht Monate zu spät gekommen. Das habe, weil das Kind zwischenzeitig bei einer Tagesmutter betreut wurde, Mehrkosten in Höhe von rund 1500 Euro verursacht. Weiterhin fühlt sich die Familie daran gehindert, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Zweimal keinen Platz in einer der Wunschkitas zu bekommen, sei statistisch quasi ausgeschlossen und spreche eher für „bewusste Schikane“.
Für die Stadt ist der Fall mit dem Beschluss geklärt. Das Kind kann eine Kita besuchen. Der Platz wurde der Familie angeboten.
Für die Familie ist dies aber noch nicht erledigt. Die Frage nach der Gerechtigkeit der Platzvergabe — auch beim freien Träger — ist für die Familie offen und müsse nun das noch laufende Hauptverfahren klären. Für den Sohn der Familie wird das Urteil dann aber wohl keine Auswirkungen mehr haben. Falls zugunsten der Familie entschieden wird, würde es nur noch um finanziellen Ausgleich gehen.
Die Familie hat zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Thomas Goßen beim Landrat eingelegt — insbesondere wegen einer, so die Familie, „vorsätzlich falschen Auskunft hinsichtlich der Aufnahmekriterien“. Der Kreis Viersen hat den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde bestätigt und wird diese nun prüfen.
Wie bereits angekündigt, hat die Familie zudem eine Klage eingereicht, weil die Gebühren für einen Platz bei der Tagesmutter um einiges teurer sind als in der Kita. Da Eltern Wahlmöglichkeit hätten, müssten beide Angebote auch das Gleiche kosten, so die Ansicht der Familie. ulli