(msc) Das Engagement der Ehrenamtlichen in Tönisvorst zu unterstützen und einen Beitrag zu einer lebendigen, nachhaltigen und solidarischen Gemeinschaft zu leisten: Das ist das Ziel der „SL Natur-Energie Stiftung“, die auch in diesem Jahr wieder das Engagement der Tönisvorst Vereine und Initiativen unterstütze, wie die Stadt Tönisvorst mitteilt. „Dank der Erträge aus den beiden Windenergieanlagen können insgesamt 13 000 Euro zur Unterstützung gemeinnütziger Projekte ausgeschüttet werden“, so eine Stadtsprecherin. Gemeint sind die beiden Windräder in der Rottheide bei Vorst.
Noch bis zum 5. Mai haben lokale Vereine und Initiativen die Möglichkeit, ihre Projekte vorzustellen und finanzielle Unterstützung zu beantragen. Gefördert werden Projekte, die sich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke einsetzen – sei es in Form der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Natur- und Umweltschutzes, der Heimatpflege und -kunde oder von traditionellem Brauchtum. „Ob Sportvereine, Fördervereine, Kulturorganisationen, Kindergärten, Schulen oder andere gemeinnützige Initiativen – alle, die sich für das Miteinander in Tönisvorst engagieren, sind eingeladen, einen Antrag zu stellen“, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter.
Voraussetzung für die Förderung ist die Gemeinnützigkeit des Vereins oder der Initiative sowie die Möglichkeit, eine Spendenbescheinigung auszustellen. „Eine Eigenbeteiligung wird begrüßt, ist jedoch keine Voraussetzung“, heißt es weiter. Die Antragsunterlagen können bei Maren Suntken per E-Mail an maren.suntken@toenisvorst.de angefordert werden. Die ausgefüllten Anträge können entweder digital per E-Mail oder postalisch bei der Stadtverwaltung Tönisvorst, Bahnstraße 15, eingereicht werden.
„Max und Moritz“ werden die beiden 135 Meter hohen Windräder, die Vorst schon von Weitem markieren, von vielen genannt. In Tönisvorst hat man sich mit dem Windpark Tönisvorst inzwischen arrangiert – auch wenn es hier und da immer noch Kritik gibt. Bevor die Windräder errichtet wurden, gab es laute Proteste, der Fall landete gar vor dem Verfassungsgerichtshof NRW.