Kölns OB stoppt Disco-Gebühr
Ordnungsamt wollte Geld für Schlange stehende Gäste haben.
Köln. Es war eigentlich alles eingetütet: Die Stadt Köln machte am Donnerstag publik, dass Betreiber künftig eine Gebühr zahlen sollen, wenn sich vor ihrer Disco lange Schlangen bilden. Doch dann kippte Oberbürgermeister Jürgen Roters (SPD) das Vorhaben — aus dem Urlaub, per Telefon. „Er war kurz und deutlich“, sagte Stadtsprecherin Inge Schürmann. „Fürs Warten wird es keinen Gebührentatbestand geben.“
Der Plan der Stadt sah vor, dass Betreiber und private Veranstalter für die Nutzung öffentlichen Raums am Tag 9,40 Euro pro Quadratmeter bezahlen sollen. „Vor allem bei den Diskotheken am Ring ist das Thema“, sagte Ordnungsamtsleiter Robert Kilp, dessen Behörde die Sache angestoßen hatte.
Tatsächlich bilden sich auf Kölns Partymeile vor allem am Wochenende Menschentrauben, manchmal kommt es zu Schlägereien. „Es geht uns um die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer“, sagte Kilp. Doch für den Bund der Steuerzahler war schnell klar: „Die Stadt will damit Einnahmen für den Haushalt erzielen“, sagte Gebührenreferent Harald Schledorn.
Die Kasse ist klamm. Kölns Bettensteuer hatte zuvor deutschlandweit Schule gemacht. Doch das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Abgabe nicht von Geschäftsreisenden verlangt werden darf — für die Messestadt ein herber Rückschlag.
Nun der zweite — wohl nicht zuletzt, weil die Methode zur Erfassung der von Wartenden genutzten Fläche unklar blieb.
„Köln gibt sich der Lächerlichkeit preis“, sagte Christoph Becker, Geschäftsführer der Dehoga Nordrhein. „Man sollte lieber über Einsparungen nachdenken — zum Beispiel beim Gehalt derer, die sich so etwas ausdenken.“
Nach dem Machtwort des Oberbürgermeisters ist das Thema vom Tisch. Dennoch bleibt es dabei, dass die Menschentrauben keine Zukunft haben sollen. „Das kann man aber nicht über Gebühren regeln“, sagte Stadtsprecherin Schürmann. Es sei übrigens nicht geplant gewesen, die neue Gebühr auch auf Karneval auszudehnen. „Karneval war da sowieso nie drin.“