Konstantin Wecker lehnt „Schnitzel-Vergleich“ ab

Düsseldorf. 500 Euro sollte Liedermacher Konstantin Wecker zahlen, weil er auf seiner gesellschaftskritischen Internet-Seite ohne Erlaubnis ein Foto von einem Schnitzel veröffentlicht hatte.

Im Zivilprozess vor dem Düsseldorfer Landgericht hatte sein Rechtsanwalt dem Vergleichsvorschlag des Richters zunächst zugestimmt. Doch nun hat sich Wecker entschlossen, den Prozess bis zum Ende weiterzuführen. Das Urteil wird am 30. November fallen.

Zu einem Text, der sich mit einem amerikanischen Fleisch-Multi beschäftigt, hatte Wecker das Foto eines Schnitzels gestellt. Das stammte von einer privaten Koch-Seite im Internet. Die Betreiber hatten den Liedermacher verklagt. si