Kontenpfändung bei Berliner AfD-Chefin von Storch

Berlin (dpa) - Der Berliner AfD-Landesvorsitzenden Beatrix von Storch ist das Konto gepfändet worden, weil sie keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat. Die rechtskonservative Politikerin hatte den Vorfall selbst bei Twitter bekanntgemacht.

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„Nun ist es passiert. Die GEZ hat zugeschlagen - und mein Konto gepfändet. Am 1. April, wie ich gerade erfahre....“, postete sie am Montag.

Der Berliner AfD-Sprecher Ronald Gläser bestätigte die Pfändung. Von Storch sei schon immer sehr kritisch gegenüber den Rundfunkbeiträgen gewesen, sagte er. Seit der Reform 2013 sei sie Totalverweigerin. Sie habe immer nur nach Aufforderung gezahlt. Oder, wenn der Gerichtsvollzieher schon vor der Tür stand. „Sie hat nie freiwillig gezahlt“, betonte Gläser. So seien jetzt rund 240 Euro aufgelaufen, die gepfändet wurden.

„Wenn es möglich wäre und ich mehr Zeit hätte, würde ich gerne statt zu zahlen drei Tage in Ersatzhaft gehen. Wenn es Einzelhaft wäre“, ließ die 44-jährige Politikerin über AfD-Bund-Sprecher Christian Lüth ausrichten.

Wenn Bürger den Rundfunkbeitrag - zur Zeit 17,50 Euro im Monat - nicht zahlen, startet der zuständige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein mehrstufiges schriftliches Mahnverfahren. Die letzte Stufe sei ein Vollstreckungsersuchen, das die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde stelle, erläuterte ein Sprecher des Beitragsservice am Dienstag.

In den Bundesländern sind die Zuständigkeiten bei Vollstreckungen je nach Landesgesetz unterschiedlich geregelt. Es können zum Beispiel die Finanzämter, die Kommunen oder auch Gerichtsvollzieher tätig werden. In Berlin sind es die Finanzbehörden.

Zahlt ein Bürger die Rundfunkbeiträge nicht, reichen die Maßnahmen von Kontenpfändungen bis zur Erzwingungshaft. Bis Montag saß zum Beispiel eine Frau aus Thüringen zwei Monate im Gefängnis, weil sie seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich auch geweigert hatte, dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft zu geben.

Der Berliner AfD-Landesverband hatte sich am Sonntag in seinem Programm zur Abgeordnetenhauswahl im September dafür ausgesprochen, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die gesetzliche Grundversorgung zu beschränken. Ein weitergehender Antrag, die ARD als Dachorganisation aufzulösen, fand jedoch keine Mehrheit.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag allerdings Mitte März auch nach neuen Klagen für verfassungsgemäß erklärt. Die Höhe des Beitrags wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vorgeschlagen und von den Parlamenten der Bundesländer gesetzlich festgelegt. Er wird in der Regel alle drei Monate eingezogen. Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Begriff steht für die frühere Rundfunkgebühr. Zahlen müssen Bürger auch, wenn sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen.