Rundfunkbeitrag-Verweigerin aus Haft entlassen
Chemnitz/Bad Salzungen (dpa) - Die 46-Jährige, die wegen ihrer Weigerung, Rundfunkbeitrag zu zahlen, im Gefängnis saß, ist aus der Haft entlassen worden. Sie befinde sich seit Montagabend auf freiem Fuß, teilte das Frauengefängnis in Chemnitz mit.
Die Frau aus dem thüringischen Geisa saß seit dem 4. Februar in Erzwingungshaft. Sie hatte seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben.
Der Grund für die Entlassung: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat laut Amtsgericht Bad Salzungen den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen. Dieser sei daraufhin am Montag aufgehoben worden. „Für uns ist das Verfahren damit zu Ende“, so Gerichtssprecher Hans-Otto Burschel. Der Zahlungsrückstand beläuft sich bis heute auf rund 191 Euro. „Der Anspruch ist erst in 30 Jahren verjährt“, so Burschel.
Ob das Mahnverfahren nun wieder von vorn beginnt, dazu äußerte sich der zuständige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht - mit Verweis auf Datenschutz.
Ende 2014 waren laut Beitragsservice insgesamt 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in Vollstreckung.
In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ hatte die 46-Jährige, die weder Fernseher noch Radio besitzt, das System zur Rundfunkfinanzierung als verfassungswidrig kritisiert. „Ich habe nie Einspruch erhoben, Schreiben ignoriert, ich wollte dagegen von der Justiz die Rechtmäßigkeit des Gebühreneinzuges erklärt bekommen. Ich ließ alles auf mich zukommen.“ Nach erfolglosen Mahnungen und Bescheiden hatte das Amtsgericht im September 2015 auf Antrag des MDR einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft erlassen.
In sozialen Netzwerken solidarisieren sich unterdessen zahlreiche Beitragsgegner mit der „GEZ-Rebellin“, die durch die Festnahme auch ihren Job in einer Metallfabrik verlor.