Kriminalität: U-Bahn-Schläger - Gerade verurteilt – und schon wieder kriminell

Im Januar hatten zwei 18-jährige Frankfurter einen U-Bahnfahrer verprügelt. Kurz vor dem Antritt ihrer Haftstrafen stachen sie jetzt einen jungen Mann nieder.

Frankfurt. Rund ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen Frankfurter U-Bahnfahrer sollen zwei der damaligen Schläger einen Mann niedergestochen und schwer verletzt haben.

Die beiden 18-Jährigen, die bereits zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt worden sind und in nächster Zeit ohnehin ins Gefängnis gekommen wären, sitzen nach dem Angriff auf einen 23-Jährigen in Untersuchungshaft. Ihnen werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Die Männer sollen den 23-Jährigen am Samstagmorgen in einer Frankfurter Hochhaussiedlung niedergestochen haben. Das Opfer wurde so schwer verletzt, dass es notoperiert werden musste. Der 23-Jährige hatte einem Mann helfen wollen, den die beiden 18-Jährigen gerade attackierten, weil sie ihn für einen Informanten der Polizei hielten.

Einer der beiden Verdächtigen soll den 23-Jährigen festgehalten haben, während ihn der andere mit einem Stich in den Bauch an Leber und Niere schwer verletzte. Das Opfer konnte sich aber losreißen und flüchten. Der Mann war am Dienstag außer Lebensgefahr.

Einer der beiden 18-Jährigen war im März als Haupttäter beim Angriff auf den U-Bahnfahrer und wegen zwei früheren Bewährungsstrafen zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten verurteilt worden. Einen Monat später wurde er aus der U-Haft entlassen, weil das Oberlandesgericht den Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht für zutreffend hielt. Das Urteil war beim Angriff auf den 23-Jährigen erst drei Tage rechtskräftig und sollte in nächster Zeit vollzogen werden.

Gegen den anderen 18-Jährigen war das Verfahren wegen des Angriffs auf den U-Bahnfahrer noch nicht verhandelt worden. Er war jedoch vor rund einem Monat unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden.

Zwei Tage vor dem Messerangriff hatte das Amtsgericht entschieden, diese Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Dagegen legte der 18-Jährige Beschwerde ein. Er hatte sich nach dem Messerangriff freiwillig gestellt, schweigt aber zu den Vorwürfen.