Kühe mit Revolver bedroht: Schweizer unterliegt vor Gericht

Lausanne. Es ist nicht erlaubt, mit einem Revolver zu drohen, um Kühe von seinem Grund zu verscheuchen. Das musste sich ein Schweizer Gartenbesitzer, der sein Areal gegen die gefräßigen Tiere mit der Waffe verteidigt hatte, nun vom Bundesgericht in Lausanne sagen lassen.

Symbolbild.

Foto: Peter Gercke

Der Mann hatte gegen seine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 350 Franken (330 Euro) wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz Beschwerde eingelegt, die abgewiesen wurde. (Urteil 6B_495/2016 vom 16.02.2017). „Die Kuh verstand die Drohung mit einer Waffe, im Gegensatz etwa zum Einsatz von Lärm, zweifellos nicht“, befand das Bundesgericht. Statt mit der Waffe herumzufuchteln, hätte er lieber zusammen mit dem Bauern die 22 Kühe anders im Zaum halten sollen.