Gericht Prozess nach Ballerei mit Schreckschusspistole
Düsseldorf · Richterin erhöte die Strafe für uneinsichtigen Anwalt.
Bewaffnet mit einer Schreckschusspistole, Reizgas und einem Elektroschocker tauchte Anwalt Wolfgang H. (47, Name geändert) am Rheinufer auf und ballerte um sich. Konsequenz: Die Polizei wurde alarmiert und der Rechtsanwalt stand jetzt wegen Verstoß gegen das Waffengesetz vor Gericht.
Dort zeigte er sich uneinsichtig. Dass er für die Schreckschuss-Pistole einen Waffenschein braucht, habe er nicht gewusst. Auch in dem Waffengeschäft, in dem er die Pistole kaufte, habe man ihn nicht darauf aufmerksam gemacht. „Das war ein unvermeidbarer Verbotsirrtum“, plädierte er vor Gericht. Weil es so leicht war, die Waffe zu kaufen, habe er nicht ahnen können, dass man dafür einen Waffenschein braucht. „An Silvester wird doch ständig mit solchen Waffen geballert.“
Warum er sich die Pistole angeschafft hat? „Ich habe sie aus kindlicher Nostalgie gekauft: Sie sah aus wie bei James Bond.“ Auf dem Heimweg habe er die Waffe ausprobieren wollen, weil er nicht glaubte, dass sie tatsächlich funktioniert.
Tat sie aber. Und Passanten meldeten den schießenden Mann bei der Polizei. Wolfgang H.: „Die Menschen sind wegen der Terrorvorwürfe einfach übersensibilisiert.“
Angeklagter: Beamten haben überreagiert
Und deshalb sei er auch erstaunt gewesen, dass ihn zwei Streifenwagen auf der Rheinkniebrücke anhielten. Die Beamten hätten aus seiner Sicht überreagiert. „Obwohl man mich schon durchsucht und alle Dinge gefunden hatte, legte man mir noch Handschellen ab. Das war Freiheitsberaubung und Nötigung“, so der empörte Jurist, der auch nicht über die frühe Terminierung (neun Uhr) der Richterin für seinen Fall erfreut war. „Ich leide seit fünf Jahren unter einem Überarbeitungssyndrom. Ich schaffe es nie, morgens pünktlich an zu fangen. Ich komme immer zu spät.“ Deshalb habe er auch um eine Verschiebung nach hinten gebeten. Ansonsten könne es zu Sprach- und Gleichgewichtsstörungen kommen. Die Symptome blieben allerdings aus.
Weil sich der Anwalt so uneinsichtig zeigte, erhöhte die Richterin die ursprüngliche Strafe von 5000 Euro auf 9000 Euro. BK