Arbeitnehmer Kündigungen nach Bagatellen

Düsseldorf (dpa) - Arbeitnehmer verlieren mitunter auch wegen geringer Vergehen ihren Job. Einige Beispiele:

Symbolbild

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Februar 2013: Erst färbt die Friseurin aus Witten die Haare einer Kundin pink, dann kommt auf Wunsch der Frau auch der Schwanz ihres Pudels dran. Ihre Chefin kündigt ihr daraufhin fristlos. Vor dem Bochumer Arbeitsgericht wird die fristlose in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt.

März 2011: Eine fristlose Kündigung gibt es für die Ausbildende in einer Rechtsanwaltskanzlei, weil die 19-Jährige die Partnerin ihres Chefs auf 40 Jahre schätzt - obwohl diese erst 31 ist. Der Anwalt fühlt sich davon beleidigt. Der Prozess vor dem Arbeitsgericht Mannheim endet mit der Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung.

September 2010: Eine Kassiererin in einem Leipziger Supermarkt wird nach 27 Jahren Firmenzugehörigkeit entlassen, weil sie ein altes Brot nicht in die Bio-Tonne, sondern in ihre Tasche gesteckt hat. Laut Arbeitsgericht Leipzig ist die Kündigung nicht gerechtfertigt. Es hätte auf jeden Fall einer vorherigen Abmahnung bedurft.

September 2010: Wenige Cent kostet das Aufladen des Akkus seines Elektrorollers im Büro. Dafür kündigt die Firma einem IT-Experten nach 19 Jahren im Unternehmen. Das Landesarbeitsgericht Hamm erklärt die Kündigung aber wie die vorherige Instanz für unwirksam.

März 2010: Eine Altenpflegerin in Konstanz nimmt Maultaschen mit, die für die Bewohner des Seniorenheims bestimmt waren, aber im Müll gelandet wären. Wegen Diebstahls wird ihr fristlos gekündigt. Vor dem Landesarbeitsgericht einigt sie sich mit ihrem Arbeitgeber auf eine Abfindung - die Kündigung bleibt bestehen.

September 2009: Ein Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen bestreicht am Arbeitsplatz ein gekauftes Brötchen mit firmeneigener Paste - und fliegt. Das Landesarbeitsgericht Hamm hebt die fristlose Kündigung durch die Bäckereikette als unverhältnismäßig auf. Bei dem Belag habe es sich um eine „äußerst geringwertige Sache“ gehandelt.

Februar 2008: Weil sie liegengebliebene Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro einsteckt, verliert eine Kassiererin nach 31 Jahren im Supermarkt fristlos ihren Job - und wird bundesweit bekannt. Unterstützt von Solidaritätskomitees klagt die „Emmely“ genannte Frau durch mehrere Instanzen und siegt vor dem Bundesarbeitsgericht.