Erst 2017 hatte der geschäftsführende Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) Fahnen und Plakate von Abdullah Öcalan, dem geistigen Führer der in Deutschland verbotenen und als gewaltbereit eingestuften PKK, bei kurdischen Demonstrationen untersagt. Die PKK gilt als verfassungsfeindlich, das Zeigen ihrer Symbole ist eine Straftat. Würde die Polizei Quertreiber, die sich über das Verbot hinwegsetzen, gewähren lassen, würde sie Wasser auf die Mühlen des türkischen Staatschefs Erdogan gießen. Erfahrungsgemäß würde dieser die Gelegenheit nutzen, Deutschland als Kollaborateur mit einer Terrororganisation zu brandmarken und unsere rechtsstaatlichen Prinzipien infrage zu stellen.
Notwendig war die Maßnahme nicht zuletzt im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung, die in der emotional aufgeheizten Stimmung sonst nicht mehr gewährleistet gewesen wäre.