Streit um Dieselfahrverbot Land legt Revision gegen Diesel-Urteil ein
Bundesgericht soll klären, ob Städte das Recht zu Fahrverboten per Verkehrszeichen haben.
Düsseldorf. Am letzten Tag der gesetzlichen Frist hat die NRW-Landesregierung am Freitag Revision gegen das Diesel-Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eingelegt. Das Gericht hatte das Land, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, im September dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan Düsseldorf bis Ende 2017 so zu ändern, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxide schnellstmöglich eingehalten werden. Dabei nannte das Gericht ausdrücklich auch Fahrverbote für Diesel-Pkws als Lösungsmöglichkeit.
Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) als Vertreter des Beklagten und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Kläger des Verfahrens ziehen dabei an einem Strang. Durch das beiderseitige Einverständnis ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter Übergehung der Berufungsinstanz die sogenannte Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte diese Möglichkeit in seiner Urteilsbegründung zugelassen.
Remmel will auf diesem Weg höchstrichterlich klären lassen, ob „bei gegebener Verhältnismäßigkeit schon nach jetziger Rechtslage die Verhängung eines Dieselfahrverbots durch das Zeichen ,Verbot für Kraftwagen’ mit entsprechendem Zusatzzeichen angeordnet werden kann“, wie es in einer Mitteilung seines Ministeriums heißt. In weiteren Gesprächen mit der DUH will die Landesregierung so erreichen, dass die noch anhängigen Klagen zu den Luftreinhalteplänen von Aachen, Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Köln zurückgenommen oder ruhend gestellt werden.
Ob damit im Kern die vom Bundesumweltministerium auf Eis gelegte Idee einer blauen Plakette doch umgesetzt werden soll, wollte eine Sprecherin des Ministeriums nicht bestätigen. Derweil hat der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) ebenfalls am Freitag im Bundesrat für seinen Entwurf einer blauen Plakette geworben. Damit könnten nach seiner Einschätzung generelle Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vermieden und die Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub dennoch erreicht werden.
Der Entwurf sieht vor, dass Kommunen mit der blauen Plakette nur noch weniger schädliche Dieselfahrzeuge ab Euro-6-Norm in ihre Umweltzonen fahren lassen könnten. Benziner würden bereits ab der Euro-3-Norm die blaue Plakette erhalten. Der Vorstoß, damit vor allem ältere Pkws mit höheren Partikelemissionen aus den Innenstädten fernzuhalten, wird den Bundesrat nach den Ausschussberatungen wieder beschäftigen.