Lange Haft für Schwerverbrecher Wolf gefordert
Wiesbaden (dpa) - Im Prozess gegen den Schwerverbrecher Thomas Wolf vor dem Wiesbadener Landgericht hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft gefordert. Wolf soll eine Wiesbadener Bankiersgattin entführt und zwei Banken überfallen haben.
Bei der Entführung im März 2009 erpresste der geständige 58-Jährige 1,8 Millionen Euro. Die Anklage zeigte sich am Dienstag nach dem neunmonatigen Verfahren am Dienstag überzeugt: Wolf habe sich schuldig gemacht in drei Fällen der schweren räuberischen Erpressung sowie des erpresserischen Menschenraubs schuldig, sagte Staatsanwältin Maria Klunke.
Wolf hatte unter anderem im März 2009 die Frau eines leitenden Bankangestellten gekidnappt und von ihrem Mann die Millionensumme erpresst. Zudem muss der geständige Angeklagte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für die beiden Banküberfälle büßen, die er in Hamburg und Eindhoven in den Niederlanden verübt hatte. Bei diesen Überfällen bedrohte er die Angestellten jeweils mit einer Bombenattrappe und erbeutete zusammen mehr als 360 000 Euro.
Staatsanwältin Klunke sprach von „akribisch geplanten Taten“. Dem Angeklagten warf sie vor, mit massiver krimineller Energie vorgegangen zu sein. Wolf sei „durch und durch kriminell“.
Der nach einem Zeckenbiss an Borreliose erkrankte Wolf war während des ganzen Verfahrens nur eingeschränkt verhandlungsfähig. Am Dienstag kommentierte er den Vortrag der Staatsanwältin mehrfach mit einem Kopfschütteln und zeigte sich an anderen Stellen gänzlich desinteressiert.
Wolf wurde nach Angaben der Staatsanwältin allein in den Jahren 1981 bis 1993 zu mehr als 22 Jahren Gefängnis verurteilt. Mehrfach brach er aus Gefängnissen aus. Seine ersten Diebstähle beging er mit 15 Jahren, zum ersten Banküberfall kam es 1990. Aus einem Hafturlaub kurz vor einer geplanten Entlassung Anfang 2000 kam er nach Darstellung der Anklage nicht zurück. Dann sei er untergetaucht - erst in den Niederlanden, dann wieder in Deutschland - und war bis November 2009 auf der Flucht.
Wolf wurde nach einem Hinweis aufgrund eines Fahndungsbilds des Bundeskriminalamts gefasst. Der Prozess wird am 13. Dezember mit dem Schlusswort des Verteidigers und des Angeklagten fortgesetzt.