Mordprozess in Dänemark Lebenslang für U-Boot-Bauer Madsen gefordert
Kopenhagen (dpa) - Zwei Menschen stechen mit einem U-Boot in See, nur einer von ihnen kommt lebend zurück. So weit sind sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft am vorletzten Tag des Mordprozesses gegen den dänischen Erfinder Peter Madsen einig.
In ihren Schlussplädoyers präsentierten sie aber völlig unterschiedliche Einschätzungen: Madsen habe die schwedische Journalistin Kim Wall in seinem U-Boot gefoltert und getötet, sagte Staatsanwalt Jakob Buch-Jepsen und forderte lebenslange Haft wegen Mordes mit sexueller Misshandlung. Verteidigerin Betina Hald Engmark plädierte in beiden Punkten auf Freispruch. „Wir haben keine echten Beweise gehört“, betonte sie. Das Urteil soll an diesem Mittwoch gesprochen werden.
Der angeklagte U-Boot-Bauer selbst verfolgte die Plädoyers nach außen weitgehend ungerührt. Der 47-Jährige hätte die Chance gehabt, sich noch einmal zu äußern, sagte am Ende aber lediglich, was passiert sei tue ihm „sehr, sehr leid“.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Madsen die 30 Jahre alte Journalistin Kim Wall im U-Boot fesselte, auf sie einstach, sie - vermutlich durch Enthauptung - tötete, zerstückelte und die Leiche über Bord warf. Den Mord habe er sich vorher ausgemalt, die Vorgehensweise geplant, sagte Buch-Jepsen. Die Gewalt und Walls Schmerzen hätten Madsen sexuell erregt - darauf wiesen die Spermaspuren in seiner Unterhose hin.
Er sei sich bewusst, dass ein einzelner Mord in Dänemark selten mit lebenslanger Haft bestraft werde, sagte der Staatsanwalt. „Doch er sollte keine normale Gefängnisstrafe bekommen, da Peter Madsen nicht normal ist.“ Das psychologische Gutachten könne kaum gruseliger sein. Madsen sei absolut unglaubwürdig und interessiere sich für extreme Gewalt. Unter anderem fand man Videos von Hinrichtungen und Enthauptungen bei ihm.
Zwar seien viele Fragen offen und auch die Todesursache könne nicht eindeutig festgestellt werden, sagte Buch-Jepsen. Es gebe aber „keinen berechtigten Zweifel“ daran, dass Madsen die junge Frau vorsätzlich ermordet habe, betonte er wieder und wieder.
Die Anklage stütze sich in ihrer Argumentation lediglich auf „Annahmen und schwache Indizien“, antwortete Madsens Verteidigerin. „Das Gericht darf und kann nicht von einem Bauchgefühl ausgehend urteilen“, betonte sie. Madsen behauptet, Kim Wall sei bei einem tragischen Unfall an Bord erstickt. Diese Erklärung sei plausibel, sagte Engmark. Madsen müsse nicht beweisen, dass er die junge Journalistin nicht umgebracht habe, sondern die Staatsanwaltschaft, dass er es getan habe.
Zugegeben hat Madsen, dass er Walls Leiche nach ihrem Tod in Stücke sägte und über Bord warf. Rechtsmedizinern zufolge zeigte er nach dem Vorfall wenig Empathie und wurde erst emotional, als er über sich selbst redete. Er trete höchst unglaubwürdig auf und habe keine klaren Werte, schrieben sie in ihrer psychologischen Beurteilung. Weil Madsen sexuell schwer gestört sei, sei das Risiko groß, dass er in Zukunft ähnliche Verbrechen begehe.
Sollte das Gericht ihn für schuldig befinden, sei Sicherungsverwahrung angemessen, rieten die Ärzte. Das ist in Dänemark eine zeitlich unbegrenzte Strafe, die aber regelmäßig überprüft wird. Im Durchschnitt sitzen Sicherungsverwahrte knapp 15 Jahre im Gefängnis - ähnlich wie zu lebenslanger Haft Verurteilte.